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Pressemitteilung

Nr. 238 vom 11.05.2023

Geflügelpest-Ausbruch in Schwäbisch Hall - Landratsamt Ostalbkreis hebt Überwachungszone in Teilen der Gemeinde Rosenberg auf

Im Landkreis Schwäbisch Hall wurde Anfang April der Ausbruch der hochpathogenen Geflügelpest in einem Hausgeflügelbestand amtlich festgestellt. Durch das Landratsamt Schwäbisch Hall wurde eine Überwachungszone festgelegt, welche sich auch auf Gebiete im Ostalbkreis erstreckte. Das Landratsamt Ostalbkreis hatte daraufhin eine ergänzende Überwachungszone mit den entsprechenden Schutzmaßnahmen eingerichtet, die Teile der Gemeinde Rosenberg umfasste. Wie das Landratsamt in Aalen jetzt mitteilt, wird diese Überwachungszone ab 12. Mai 2023 aufgehoben.

Hintergrund ist, dass der betroffene Hausgeflügelbetrieb in Schwäbisch Hall inzwischen entsprechend der gesetzlichen Vorgaben geräumt, gereinigt und desinfiziert wurde. Die weiteren von den Landratsämtern Schwäbisch Hall und Ostalbkreis in den Restriktionszonen durchgeführten Untersuchungen ergaben keine Hinweise auf ein weiteres Seuchengeschehen bei Haus- und Wildvögeln.

Die Allgemeinverfügung des Landratsamts Ostalbkreis wurde am 11. Mai 2023 auf www.ostalbkreis.de/bekanntmachungen öffentlich bekanntgemacht und kann dort im vollen Wortlaut nachgelesen werden.

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Kontakt

Landratsamt Ostalbkreis

Pressestelle
Susanne Dietterle

Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen

Telefon 07361 503-1312
Telefax 07361 50358-1312