Nr. 219 vom 05.05.2023
Vorschlagslisten für die Jugendschöffenwahl liegen öffentlich aus
Wie das Landratsamt mitteilt, liegen die vom Jugendhilfeausschuss des Ostalbkreises in der Sitzung am 02.05.2023 aufgestellten Vorschlagslisten für die Wahl der Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 entsprechend den Bestimmungen des Jugendgerichtsgesetzes eine Woche lang öffentlich aus. Die amtliche öffentliche Bekanntmachung ist auf der Website des Kreises unter www.ostalbkreis.de erfolgt.
Von Montag, 15.05. bis einschließlich Mittwoch, 24.05.2023 können Interessierte beim Geschäftsbereich Jugend und Familie, Stuttgarter Straße 41, Zimmer 204, sowie beim Geschäftsbereich Jugend und Familie in Schwäbisch Gmünd, Haußmannstraße 29, Zimmer 119 und beim Geschäftsbereich Jugend und Familie in Ellwangen, Sebastiansgraben 34, Zimmer 124, während der allgemeinen Dienstzeiten Einsicht nehmen.
Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll der Einspruch erhoben werden. Der Einspruch muss dahingehend begründet sein, dass die Vorschlagslisten Personen enthalten, die nach den Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes nicht aufgenommen werden dürfen.
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