Nr. 186 vom 19.04.2023
Sperrzeitregelungen in der Nacht zum 1. Mai 2023
Wie das Landratsamt mitteilt, beginnt die Sperrzeit für erlaubnispflichtige und erlaubnisfreie Schank- und Speisegaststätten sowie für öffentliche Vergnügungsstätten in der Nacht von Sonntag, 30. April 2023 zum Montag, 1. Mai 2023 um 5:00 Uhr. In Spielhallen beginnt die Sperrzeit bereits um 0:00 Uhr. Die Sperrzeiten enden jeweils um 6:00 Uhr.
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