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Pressemitteilung

Nr. 148 vom 22.03.2023

Zumeldung des Landratsamt Ostalbkreis zum Positionspapier des Landkreistags Baden-Württemberg: Die baden-württembergischen Landkreise positionieren sich zum Vorschlag der Regierungskommission "Krankenhaus"

Der Vorschlag der Regierungskommission ist eine gute Diskussionsgrundlage, stellt Landrat Dr. Joachim Bläse fest. Besonders die Krankenhausfinanzierung muss nachhaltig verbessert werden durch kurzfristige Ausgleiche wie Inflationsausgleiche, Abdeckung des strukturellen Finanzdefizits, aber auch langfristige Anpassungen, wie die Finanzierung von Tarifsteigerungen und Berücksichtigung der hohen Personal- und Sachkosten in Baden-Württemberg.

Auf Basis des Vorschlags der Regierungskommission müssen nun Anpassungen und Nachbesserungen für eine bedarfsgerechte Krankenhausversorgung vorgenommen werden, damit auch die ländlichen Regionen berücksichtigt werden und die medizinische Versorgung nachhaltig und hochwertig im Landkreis weiterentwickelt werden kann. „Dass wir etwas ändern müssen, um zukunftsfähig für die nächsten 50 Jahre im Kreis aufgestellt zu sein, ist klar. Dabei sind die Rahmenbedingungen, die Bund und Länder vorgeben und nun anpassen wollen, wichtig für unsere kommunalen Entscheidungen. Die Vorgaben müssen auch auf Regionen wie den Ostalbkreis anwendbar sein und dürfen nicht zu einer Verschlechterung der Versorgung führen, z. B. dass man bei einer Krebserkrankung nur noch in Ulm oder Stuttgart behandelt werden kann, weil wir in der Region nicht die entsprechenden Mindestmengen erreichen können“, so Landrat Dr. Bläse.

„Wichtig ist, dass sich die Länder mit dem Bund zeitnah einig werden, damit wir auf Landkreisebene wichtige Entscheidungen darauf aufbauend treffen können“, so der Landrat. Der Landkreis wird - wie auch zu erwarten war - kein Pilotprojekt des Bundes oder Landes werden. „Unser Ziel war gerade im Hinblick auf den Bund, dass die Folgen des Vorschlages sehr schnell konkret bewertet werden können, gerade auch im ländlichen Raum. Wir haben es geschafft, uns und andere ländliche Landkreise auf die Agenda zu bringen, damit die geplanten Änderungen auch zu unseren regionalen Strukturen passen“, erklärt Landrat Dr. Bläse. Im Rahmen des Reformprozesses ist vorgesehen, bis zu den Sommerferien Eckpunkte des Gesetzes zu definieren. Die Umsetzung des Bundesgesetzes ist für den 1. Januar 2024 geplant. Gleichzeitig muss der Landeskrankenhausplan Baden-Württembergs auf Basis des Bundesgesetzes angepasst werden. Das Land plant, seine Landeskrankenhausplanung auf der Basis der Eckpunkte des Bundes zu entwickeln.

Pressemitteilung des Landkreistag Baden-Württemberg vom 24.03.2023: landkreistag-bw.de


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