Nr. 110 vom 27.02.2023
Haushalt des Ostalbkreises vom Regierungspräsidium Stuttgart genehmigt
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat am 17. Februar 2023 die Gesetzmäßigkeit der vom Kreistag des Ostalbkreises am 20. Dezember 2022 mehrheitlich beschlossenen Haushaltssatzung sowie den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs "Immobilien Kliniken Ostalb" für das Haushaltsjahr 2023 bestätigt.
Bei den Beratungen im Kreistag und seinen Ausschüssen zum Haushaltsjahr 2023 haben sich Verwaltung und Kreistag auf eine Erhöhung der Kreisumlage von 29,75 auf 30,90 Prozent geeinigt. Diese hatte zuvor von 32 Prozent im Jahr 2019 kontinuierlich jährlich gesenkt werden können. Der Ostalbkreis habe durch die positive Haushaltsentwicklung der vergangenen
Jahre eine solide Ausgangsbasis geschaffen, bestätigt das Regierungspräsidium.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan des Ostalbkreises sowie der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs "Immobilien Kliniken Ostalb" liegen noch bis zum bis 03.03.2023, je einschließlich, beim Landratsamt Ostalbkreis, Kämmerei, Zimmer 456, Stuttgarter Straße 41, 73430 Aalen, während der Dienststunden zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Außerdem stehen sie unter www.ostalbkreis.de, Rubrik Öffentliche Bekanntmachungen, zum Download zur Verfügung.
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