Nr. 613 vom 19.12.2022
Sperrzeitregelung für Schank- und Speisegaststätten sowie für öffentliche Vergnügungsstätten und Spielhallen in der Nacht zum 1. Januar 2023
Wie das Landratsamt mitteilt, ist die Sperrzeit für erlaubnispflichtige und erlaubnisfreie Schank- und Speisegaststätten sowie für öffentliche Vergnügungsstätten in der Nacht zum Neujahrstag, 1. Januar 2023 aufgehoben. In Spielhallen beginnt die Sperrzeit jedoch um 0:00 Uhr und endet um 6:00 Uhr.
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