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Pressemitteilung

Nr. 607 vom 14.12.2022

Informationen über die Möglichkeiten zur Haltung von Hunden

Geschäftsbereich Veterinärwesen des Landratsamts informiert über Änderungen zum 01.01.2023

Die Vorgaben zur Haltung von Hunden wurden mit der Änderung der Tierschutzhundeverordnung im November 2021 angepasst. Eine Änderung, die ab 01.01.2023 in Kraft tritt, ist dabei für die Haltung zahlreicher Hunde sowohl auf landwirtschaftlichen Betrieben als auch in Privat-haushalten relevant.

Ab diesem Zeitpunkt dürfen Hunde nicht mehr angebunden gehalten werden. Dadurch entsprechen im Einsatz befindliche Anbindevorrichtungen wie Laufleinen oder ähnliches nicht mehr den Vorgaben.

Auch in Bezug auf das Züchten von Hunden wurden die Vorgaben verschärft. Betraf die Tierschutzhundeverordnung bisher nur gewerbliche Züchter, richtet sie sich hierbei nun an alle Hundehalter.

Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten der Hundehaltung und den bestehenden Vorgaben sind in einem "Merkblatt über die Haltung von Hunden" zusammengefasst, das hier heruntergeladen werden kann.


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Telefax 07361 50358-1312