Nr. 571 vom 28.11.2022
Flurneuordnungsverfahren Mögglingen (B 29) - Flächenaufkauf gegen den Landabzug
Noch fehlen dem Bund im Flurneuordnungsverfahren rund 19 Hektar Fläche. Deshalb ist die Bundesstraßenverwaltung weiterhin an Flächen im Verfahrensgebiet interessiert, die zum Verkauf stehen. Erst jüngst konnte der Bund 8 Hektar erwerben, was sich positiv für die Teilnehmer am Flurneuordnungsverfahren auswirkt. Über die Zusammenhänge informiert der Geschäftsbereich Geoinformation und Landentwicklung des Ostalbkreises.
Das Flurneuordnungsverfahren Mögglingen (B 29) wurde 2009 als kombiniertes Verfahren angeordnet mit dem Ziel, Flächen für den Ausbau der B 29 bereitzustellen wie auch eine Verbesserung der Agrarstruktur zu erreichen. Auch die allgemeine Landeskultur und die Landentwicklung sollen mit der Neuordnung des ländlichen Grundbesitzes gefördert werden.
Für die Umsetzung des vierspurigen Ausbaus der Ortsumfahrung B 29 Mögglingen sowie dem Ausbau der B 29 zwischen Essingen und Aalen ist die Bundesrepublik Deutschland als Unternehmensträgerin verantwortlich. Für neue Straßen, Feldwege und Ausgleichsflächen werden Flächen in großem Umfang benötigt. Die Bundesstraßenbauverwaltung ist daher seit Jahren bemüht, Flächen aufzukaufen.
Sollten nicht alle benötigten Flächen aufgekauft werden können, würde auf alle Teilnehmer im Flurneuordnungsverfahren ein prozentualer unternehmensbedingter Landabzug entfallen. So wird vermieden, dass nur die Eigentümer, die im Bereich der neuen Bundesstraße liegen, Flächen abgeben müssen. Durch stetigen Aufkauf von Flächen im Flurneuordnungsgebiet und die Neuzuteilung durch die Flurneuordnungsbehörde an den Stellen, die für das Projekt erforderlich sind, soll der unternehmensbedingte Landabzug aber möglichst ganz vermieden werden.
Nun ist dazu mithilfe der Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH ein großer Schritt gelungen. Von der Landsiedlung konnten zur Senkung des unternehmensbedingten Landabzugs über 6 Hektar ländlicher Grundbesitz erworben werden. Das bedeutet für alle beteiligten Grundstückseigentümer eine große Entlastung.
Zudem konnten im Rahmen eines Flächentausches zwischen der Landsiedlung und der Gemeinde Böbingen an der Rems über die zwei laufenden Flurneuordnungsverfahren Mögglingen (B29) und Böbingen an der Rems hinweg weitere rund 2 Hektar Fläche erworben werden. Dazu verkaufte die Landsiedlung Flächen an die Gemeinde Böbingen, die wiederum Flächen an den Bund verkaufte. Auch diese Flächen werden für die weitere Senkung des unternehmensbedingten Landabzugs verwendet.
Aktuell hat der Bund rund 50 ha Fläche im Verfahren erwerben können, benötigt werden für Straßenbau und Ausgleichsmaßnahmen insgesamt rd. 69 ha, davon ca. 51 ha für die Ortsumfahrung B 29 Mögglingen und 18 ha für den Ausbau B 29 Essingen-Aalen.
Die Bundesstraßenverwaltung ist auch zukünftig an einem Flächenaufkauf innerhalb des Flurneuordnungsverfahrens Mögglingen (B29) interessiert. Beim Flächenaufkauf wird der Bund unterstützt durch das Landratsamt Ostalbkreis, Geschäftsbereich Geoinformation und Landentwicklung. Der Geschäftsbereich fungiert als untere Flurbereinigungsbehörde und bereitet entsprechende Kauffälle vor, stimmt diese mit allen Beteiligen ab und setzt sie im Verfahren um.
Weitere Informationen zum Verfahren können unter http://www.lgl-bw.de/2476 abgerufen werden. Die nächsten Schritte im Flurneuordnungsverfahren sind die Genehmigung des Wege- und Gewässerplans mit landschaftspflegerischem Begleitplan (Plan nach § 41 FlurbG) sowie daran anschließend der Ausbau der neuen Feldwege.
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