Nr. 490 vom 13.10.2022
Gastfamilie für geflüchtete junge Menschen werden
Immer wieder machen sich minderjährige Flüchtlinge aus verschiedenen Ländern ohne Eltern auf den Weg nach Europa. Sie fliehen vor Vertreibung, politischer Bedrohung oder persönlich erlittenen Misshandlungen.
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden nicht in Aufnahmestellen, wie der Landeserstaufnahmestelle (LEA) in Ellwangen, untergebracht. Sie werden vom Jugendamt in Obhut genommen und nach einer Bedarfsklärung in Gastfamilien oder betreuten Wohnformen untergebracht, und die Kinder und Jugendlichen erhalten einen Vormund. Es handelt sich zumeist um männliche junge Geflüchtete aus Afghanistan und Syrien im Alter zwischen 10 und 17 Jahren.
Für diese wertvolle Aufgabe sucht das Landratsamt Ostalbkreis Gastfamilie. „Sie erhalten Beratung und Unterstützung vor und während der Aufnahme eines jungen Geflüchteten. Die Aufnahmedauer kann je nach Ihren Möglichkeiten und dem Bedarf des jungen Menschen variieren“, erklärt Jutta Funk, Leiterin des Geschäftsbereichs Jugend und Familie im Landratsamt. Es kann eine Übergangslösung oder eine bis zur Volljährigkeit angelegte Lebensform sein. Der Lebensunterhalt und der Betreuungsaufwand werden durch ein Pflegegeld gedeckt.
Familien, die sich diese Aufgabe vorstellen können, können sich per E-Mail uma.gastfamilien[at]ostalbkreis.de mit ihren Kontaktdaten und einer kurzen Information zu ihrer derzeitigen Lebenssituation melden.
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