Nr. 432 vom 19.09.2022
Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche - Beschaffungen, Angebote oder Aktivitäten in der Jugendarbeit werden gefördert
Das Kreisjugendreferat des Landratsamts Ostalbkreis informiert über das Aktionsprogramm von Bund und Ländern „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“. Damit werden im Jahr 2022 Beschaffungen, Angebote oder Aktivitäten mit einer Summe von bis zu 3.000 Euro gefördert.
Antragsberechtigt sind öffentliche und freie Träger sowie in der Jugendarbeit tätige Vereine und Verbände im Bereich der offenen Jugendarbeit und offener Angebote in Kommunen, sofern diese nicht nach der außerschulischen Jugendbildung gefördert werden. Förderfähig sind innerhalb mehrerer Förderschwerpunkt etwa Ferienangebote oder Workshops, Beschaffungen und Sachkosten in Kommunen wie etwa Spiel- und Sportgeräte oder auch zusätzliche, projektbezogene Personal- oder Honorarkosten.
Anträge können auch für bereits abgeschlossene Angebote oder Aktivitäten ab dem 01.01.2022 gestellt werden. Dem Ostalbkreis steht insgesamt ein Budget von rund 92.000 Euro zur Verfügung. Grundsätzlich erfolgt die Bezuschussung im Rahmen einer Defizitfinanzierung. Außerdem werden nur Projekte gefördert, die sich mehrheitlich an junge Menschen unter 26 Jahre richten und bei denen die Teilnehmenden mehrheitlich aus dem Ostalbkreis stammen. Zeh Prozent muss an Eigenanteil erbracht werden.
Frist für die Einreichung der Anträge ist der 21. Oktober 2022. Ausführliche Informationen zum Förderprogramm und das Antragsformular finden Sie hier: Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche .
Bei Fragen zur Antragsstellung wenden Sie sich bitte an Nina Hartmann oder Sarah Nubert vom Kreisjugendreferat des Landratsamts Ostalbkreis unter Tel. 07361 503-1465.
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