Nr. 409 vom 07.09.2022
Kommunen im Ostalbkreis sparen gemeinsam Energie - Aber auch die Bevölkerung ist gefordert
Aufgrund der Mangellage beim Gas und den massiven Preissteigerungen im gesamten Energiebereich haben sich die Städte und Gemeinden im Ostalbkreis mit den Energieversorgern und dem Sportkreis am 7. September 2022 im Rahmen einer von Landrat Dr. Bläse einberufenen Videokonferenz auf ein einheitliches Vorgehen bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Energieeinsparungen verständigt. Die Rathäuser stehen in sehr engem Kontakt mit der Landkreisverwaltung und den regionalen Energieversorgern und wollen in dieser schwierigen Zeit mit gutem Beispiel vorangehen. Nur durch solidarisches Verhalten kann Energie gespart werden.
Gesetzliche Regelungen zur Energieeinsparung wurden mit der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen für den Zeitraum vom 1. September 2022 bis 28. Februar 2023 jüngst durch den Bund festgelegt. Die Verordnung umfasst Maßnahmen, die sehr kurzfristig umgesetzt werden können und zielt auf Einsparungen ab, die bereits in dieser Heizsaison zur Verringerung des Energiebedarfs beitragen. Einen besonderen Schwerpunkt bilden hierbei Maßnahmen durch die öffentliche Hand, die damit ihrer Vorbildfunktion nachkommt. Für Kliniken, Pflegeeinrichtungen, Schulen, Kindertagesstätten oder ähnliche Einrichtungen bestehen meist Ausnahmen.
Die auf sechs Monate bis zum 28. Februar 2023 befristete Verordnung, mit dem Ziel der Verringerung des Energiebedarfs, beinhaltet im wesentlichen folgende Regelungen:
1.Maßnahmen zur Energieeinsparung im Öffentlichen Bereich
- Flure, Foyers - Gemeinschaftsflächen - dürfen, soweit keine technischen oder sonstigen Gründe dagegensprechen, nicht beheizt werden.
- Festlegung einer Höchsttemperatur von 19 Grad an Arbeitsplätzen (Büro, überwiegend sitzende Tätigkeit), bei körperlich leichten und mittelschweren Arbeiten ist die Höchsttemperatur weiter bis auf 16 Grad abzusenken.
- Untersagung von Heizlüftern.
- Trinkwassererwärmungsanlagen sind auszuschalten, wenn der Betrieb überwiegend zum Händewaschen vorgesehen ist und keine Hygienevorschriften oder sonstigen technischen Gründe entgegenstehen.
- Grundsätzliche Untersagung der Beleuchtung von Gebäuden oder Baudenkmälern von außen. Kurzzeitige Beleuchtungen während Veranstaltungen sind möglich.
2. Maßnahmen im Privaten Bereich
- Eine eventuelle mietvertragliche Pflicht zur Sicherstellung einer bestimmten Mindesttemperatur wird ausgesetzt.
- Das Beheizen von privaten Pools und Schwimmbecken mit Strom und Gas ist untersagt.
3. Maßnahmen zur Energieeinsparung in Unternehmen und der Wirtschaft
- Gas- und Wärmelieferanten sind verpflichtet, ihrer Kunden zeitnah über den Energieverbrauch und die damit verbundenen Kosten sowie über Preissteigerungen und Einsparpotentiale zu unterrichten. Eigentümer von Wohngebäuden mit mehreren Wohnungen müssen die vorgenannten Informationen den Wohnungsnutzern mitteilen bzw. die Informationen der Energieversorger an die Mieter weiterleiten.
- Im Einzelhandel ist das dauerhafte Offenhalten von Ladentüren, sofern dadurch ein Verlust von Heizwärme einhergeht, untersagt.
- Beleuchtete Werbeanlagen sind in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr auszuschalten.
- In Arbeitsräumen und Arbeitsstätten gelten dieselben Höchstwerte für die Raumtemperatur wie in öffentlichen Gebäuden.
Im Rahmen des gemeinsamen Austausches unter der Leitung von Landrat Dr. Bläse wurden darüber hinaus folgende, weitere Einsparmaßnahmen abgestimmt, die ab sofort temporär gelten:
- In den Grundschulen soll, sofern technisch möglich, die Temperatur in den Klassenräumen auf 20 Grad abgesenkt werden.
- In den weiterführenden Schulen soll die Temperatur auf 19 Grad abgesenkt werden.
- Die Temperatur in Verwaltungsräumen (z. B. Lehrerzimmer) in allen Schularten soll auf 19 Grad abgesenkt werden.
- Die Höchsttemperatur in öffentlichen Sport-, Turn- und Veranstaltungshallen soll 15 Grad betragen und sofern technisch möglich, soll das Warmwasser abgestellt werden. Einzelveranstaltungen sind hiervon zunächst ausgenommen.
- Beschränkung beim Betrieb von Hallen- und Schwimmbädern: Die Wassertemperatur wird, wo möglich, abgesenkt, es wird empfohlen Saunen und Spaßbecken zu schließen.
- Sensibilisierung von Personal und der Bevölkerung.
- Förderung der Bildung von Fahrgemeinschaften; Der Ostalbkreis ist an das PENDLA-Netzwerk angeschlossen - eine zeitgemäße Online-Mitfahrzentrale zur Bildung von Fahrgemeinschaften.
Zudem wurden den Kommunen im Ostalbkreis die Vorbereitungen und Planungen bezüglich einer Energiemangellage Gas aus Sicht des Brand- und Katastrophenschutzes erläutert. Insbesondere das Erreichen der Notfallstufe Gas wird als kritische Schwelle angesehen. Ab dieser Stufe könnten weitere Einsatzstrukturen auf Landkreisebene eingerichtet werden. Festzuhalten ist aber, dass auch mit den Möglichkeiten des Katastrophenschutzes ausgefallene Infrastrukturen nicht flächendeckend ersetzt werden können, sondern nur für die Abwehr von unmittelbaren Gefahren für Leib und Leben und zur Linderung der schlimmsten Folgen für die Bevölkerung bestimmt sind. Deshalb kommt der Energieeinsparung stets die oberste Priorität zu.
Es wird mit Blick auf den Winter bei der Energieversorgung auf alle Haushalte und somit auf jeden Einzelnen ankommen, den Verbrauch zu senken, um möglichst viel Gas und Strom einzusparen, so der Appell von Landrat Dr. Bläse an die Bevölkerung. Gerade bei der Heizenergie liege ein großes Sparpotenzial vor. Da Gas auch für die Stromerzeugung verwendet wird, sollte auch der Verbrauch von Strom soweit als möglich reduziert werden.
Es gibt verschiedene Szenarien der Energieversorgungswirtschaft zur Frage, ob und ggf. wann eine Gasmangellage eintreten wird. Eins ist klar: "Nur durch deutliche Einsparungen wird es uns gelingen, ohne Gasmangellage über den Winter zu kommen", wendet sich Landrat Dr. Joachim Bläse an die Bevölkerung.
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