Nr. 378 vom 16.08.2022
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum - Zweite Förderrunde des Landes spült knapp 1,6 Mio. Euro in den Ostalbkreis
Bereits im Februar wurden im Rahmen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) 72 Projekte mit knapp 5 Mio. Euro vom Land Baden-Württemberg gefördert. Neben der Aktivierung innerörtlicher Potentiale für Wohnraumzwecke wurden dabei attraktive und innovative Projekte zur Sicherung der Grundversorgung, zur Stärkung der dezentralen Wirtschaftsstruktur und zur Modernisierungen von Gemeinschaftseinrichtungen unterstützt.
"Bei einer weiteren, unterjährigen Förderrunde kommen nun 17 weitere Projekte in den Genuss einer ELR-Förderung. Insgesamt stellt das Land 1.593.785 Euro zur Verfügung", freut sich Landrat Dr. Joachim Bläse.
Bei den geförderten Vorhaben handelt es sich um Projekte, die kurzfristig nach der Förderzusage umgesetzt werden können, davon zwei Projekte im Förderschwerpunkt Innenentwicklung/Wohnen (100.000 Euro), 13 Projekte im Förderschwerpunkt Arbeiten und Grundversorgung (1.422.330 Euro) und zwei Projekte aus der ELR-Schwerpunktgemeinde Kirchheim in den Bereichen Arbeiten sowie Innenentwicklung/Wohnen (71.455Euro). Neben Kirchheim profitieren in der Nachbewilligungsrunde Antragsteller in Aalen, Abtsgmünd, Ellenberg, Ellwangen, Jagstzell, Neresheim, Neuler, Schwäbisch Gmünd, Spraitbach, Tannhausen und Unterschneidheim.
Wer derzeit eine Modernisierung, Umnutzung oder Neugründung in ländlich geprägten Orten plant, sollte sich - so die Empfehlung von Landrat Dr. Bläse - über das Förderangebot der bereits veröffentlichten Ausschreibung für die Jahresprogrammentscheidung 2023 des ELR informieren: Ausschreibung_ELR-Jahresprogramm_2023.pdf (baden-wuerttemberg.de)
Die Bewerbungsfrist für Aufnahmeanträge läuft in den meisten Gemeinden noch bis Mitte September 2022. Die Programmentscheidung über die Vergabe der Fördermittel erfolgt im Frühjahr 2023.
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