Nr. 336 vom 26.07.2022
Wasserentnahmen müssen eingeschränkt werden - Situation in Gewässern im Ostalbkreis verschärft sich weiter
Wie bereits vergangene Woche berichtet, lässt die anhaltend trockene Witterung der letzten Wochen die Pegel der Bäche und Flüsse im Ostalbkreis dramatisch fallen. Nach den aktuellen Wettervorhersagen soll die Trockenheit auch noch länger anhalten. Das Landratsamt Ostalbkreis untersagt deshalb ab sofort die Wasserentnahmen in geringen Mengen an allen Gewässern.
Mit dem Niedrigwasser und dem temperaturbedingten Sauerstoffmangel stellt sich für die Flora und Fauna der Gewässer eine zunehmende Stresssituation ein. Besonders stark betroffen sind die kleineren Gewässer mit ohnehin geringer Wasserführung. Zum Teil fielen einige Gewässerabschnitte schon trocken.
Grundsätzlich darf zwar Wasser in geringen Mengen aus Flüssen und Bächen im Rahmen des Gemeingebrauches entnommen werden, aber nur solange das Wasser für private Zwecke genutzt wird und die Entnahme dem Gewässer nicht schadet. Bei den derzeitigen niedrigen Wasserständen ist bei solchen Entnahmen in ihrer summarischen Wirkung von einer Schädigung der Gewässer auszugehen. Das Landratsamt weist deshalb darauf hin, dass diese Wasserentnahmen nicht mehr vom Gemeingebrauch gedeckt und damit ab sofort an allen Gewässern im Ostalbkreis zu unterlassen sind.
Wasserentnahmen für gewerbliche Zwecke sind genehmigungspflichtig. Zuständig ist das Landratsamt Ostalbkreis, Geschäftsbereich Wasserwirtschaft, und für große Industriebetriebe das Regierungspräsidium Stuttgart. In den Zulassungen wird geregelt, dass die Wasserentnahme nur bis zu einem bestimmten Schwellenwert erfolgen darf. Auf diese Weise wird die Erhaltung der ökologischen Grundfunktionen eines Gewässers gewährleistet.
Wird unberechtigt Wasser entnommen, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Weitere Informationen zur Wasserentnahme gibt es beim Landratsamt Ostalbkreis, Geschäftsbereich Wasserwirtschaft, Tel. 07961 567-3421, E-Mail: wasserwirtschaft[at]ostalbkreis.de
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