Facebook
Youtube
X (Twitter)
Instagram
Social Wall

Pressemitteilung

Nr. 321 vom 14.07.2022

Bodenschutzkalkung in einigen Waldgebieten rund um Schwäbisch Gmünd

Die untere Forstbehörde beim Landratsamt Ostalbkreis teilt mit, dass innerhalb der Zeit von Mitte Juli bis Mitte August (Kalenderwochen 29 bis 32) Bodenschutzkalkungsmaßnahmen mit dem Helikopter auf insgesamt 540 Hektar überwiegend Gemeindewaldfläche auf den Gemarkungen Schwäbisch Gmünd, Mutlangen, Waldstetten und Heubach stattfinden werden.

Es ist geplant, die Maßnahmen am 18.07.2022 im Raum Heubach zu beginnen und dann im Uhrzeigersinn rund um Schwäbisch Gmünd bis in den Raum Lindach/Herlikofen fortzuführen. Betroffen sind die Gewanne Hoch-, Mittelberg und Schorren bei Heubach, Rotenbühl und G´Häld bei Weiler i.d.B., Ledersberg und Bronnforst bei Waldstetten sowie die Gmünder Waldgebiete Neidling, Katharinenwald, Hespeler, Vogelhau, Näber, Schaubenwald, Orthalde und Hohberg.

Je nach Wetterlage wird die Maßnahme zwischen zwei und vier Wochen in Anspruch nehmen. In dieser Zeit wird in den betroffenen Waldgebieten der Waldzutritt vorübergehend eingeschränkt sein.

Bei der Bodenschutzkalkung wird ein Gemisch aus natürlichem Dolomitgestein und Holzasche eingesetzt. Eine gesundheitliche Gefährdung für Menschen durch das Kalkmaterial bestehe nicht. In den berührten Waldgebieten müssen während der Ausbringungsarbeiten die Wege für Erholungssuchende kurzfristig gesperrt werden. „Waldbesucherinnen und Waldbesucher sollten die Sperrhinweise beachten, denn es ist mit einem erhöhten LKW-Verkehr aufgrund der Materialanlieferungen sowie mit herabfallendem Kalkstaub aus dem Streukübel des Helikopters zu rechnen.“, erläutert Jens-Olaf Weiher, Leiter der Forst-Außenstelle des Landratsamtes Ostalbkreis in Schwäbisch Gmünd. Schon der nächste Regenschauer werde den Kalkstaub aber in den Boden spülen.

Weitergehende Informationen sind bei der Forst-Außenstelle in Schwäbisch Gmünd und auf der Internetseite der unteren Forstbehörde hier erhältlich. 

Hintergrundinformationen:

Baden-Württemberg ist bundesweit eines der waldreichsten Länder. Es ist auf einer Fläche von rund 1,4 Millionen Hektar und zu 38 Prozent von Wald bedeckt.

Die zunehmende Industrialisierung insbesondere im 20. Jahrhundert hat den Zustand vieler Waldböden nachhaltig beeinflusst. Säureeinträge aus der Luft in den Boden haben dazu geführt, dass Nährstoffe ausgewaschen wurden und ein für viele Bodenlebewesen zu saures Milieu entstanden ist. Als Folge sind viele Waldböden in ihrer Funktion als Trinkwasserfilter, Pflanzenstandort und Lebensraum beeinträchtigt. Die Schäden durch die Bodenversauerung aus der Vergangenheit können die Waldböden nur zu Teilen selbständig regenerieren. Mit dem Kalkungskonzept der Landesforstverwaltung Baden-Württemberg soll daher der Bodenzustand als Grundlage für einen Wald mit hoher Biodiversität, der den Herausforderungen des Klimawandels standhält, wieder deutlich verbessert werden.

Weitere Informationen zum Thema Wald finden sich auf der Internetseite des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter www.mlr-bw.de/wald .

Bodenschutzkalkung im Ostalbkreis:

Die Planung und Überwachung der Durchführung übernimmt die untere Forstbehörde des Ostalbkreises. Für die Planung der Bodenschutzkalkung wurden zahlreiche in einem GIS-System erfasste Informationen über den Bodenzustand durch die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) in Freiburg herangezogen und durch Bodenproben aus den betroffenen Waldflächen ergänzt. Auf diesen Grundlagen werden die Detailplanungen der Kalkungsmaßnahmen erarbeitet. Dabei werden nicht nur die Kalkungsflächen sondern auch die Vorrangflächen für Natur- und Gewässerschutz sowie weitere kalkungsempfindliche Ausschlussbereiche und die geeignete Materialmischung sowie die Art der Ausbringung festgelegt. Auf Grundlage dieser Daten erfolgt die Abstimmung mit der Naturschutz- und Wasserbehörde. Die Kalkungsmaßnahmen werden anschließend zentral von der landesweit zuständigen höheren Forstbehörde, der Abteilung Forstdirektion beim Regierungspräsidium Freiburg, ausgeschrieben.

Grundsätzlich steht die Teilnahme an einer Waldkalkung allen Waldbesitzarten mit kalkungswürdigen Waldflächen offen. Die Europäische Union fördert die Bodenschutzkalkung für Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer von Waldflächen unter 30 Hektar mit 100 Prozent der entstehenden Nettokosten. Waldbesitzende von Waldflächen über 30 Hektar werden mit 90 Prozent der Nettokosten gefördert.

Mehr zu diesem Thema

Aktuelles - Wald und Forstwirtschaft
Bodenschutzkalkung im Wald

Kontakt

Landratsamt Ostalbkreis

Pressestelle
Susanne Dietterle

Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen

Telefon 07361 503-1312
Telefax 07361 50358-1312