Nr. 304 vom 06.07.2022
Ostalbkreis und Kommunen bereiten sich auf mögliche "Notfallstufe Gas" vor - Landrat stimmt Handlungsmaßnahmen mit Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern für kommunale Gebäude und öffentliche Einrichtungen ab
Bereits Anfang Mai dieses Jahres hatte Landrat Dr. Joachim Bläse vorausschauend bei der Kreisverwaltung eine Task Force Energie eingerichtet, weil wegen des Ukraine-Krieges die Zukunft der Gasversorgung in Deutschland absehbar in Frage steht. Aufgabe dieser Task Force ist es, Notfallpläne für den Fall von Einschränkungen bei der Gasversorgung für die Verwaltungs-, Schul- und Unterkunftsgebäude für Flüchtlinge wie auch für die Kliniken und die GOA zu erarbeiten. Bei der Bürgermeisterdienstbesprechung vor wenigen Tagen hat der Kreischef nun mit den Oberbürgermeistern, den Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Ostalb-Kommunen ein abgestimmtes Vorgehen zwischen Kreis und Kommunen sowie einen engen Austausch mit den regionalen Energieversorgungsunternehmen und Netzbetreibern vereinbart.
"Inzwischen hat die Bundesregierung die sogenannte "Alarmstufe Gas" ausgerufen und damit nach der bereits Ende März in Kraft getretenen "Frühwarnstufe" erste Eingriffsmöglichkeiten bei der Beschaffung von Erdgas und beim Zugriff auf Speicher ermöglicht. Trotz der aktuell hohen Temperaturen beschäftigt auch die breite Bevölkerung zu Recht die Frage, wie und vor allem zu welchen Preisen man die nächste Heizperiode über den Winter bewältigen kann“, so Bläse. „Bei unserem Treffen waren wir uns alle einig, dass im Falle des Ausrufens der Notfallstufe auch die kommunale Infrastruktur betroffen ist und dies unweigerlich mit einer Einschränkung des Dienstleistungsangebots verbunden wäre. Umso wichtiger ist mir persönlich und auch allen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern im Kreis daher eine frühzeitige gemeinsame Abstimmung und Vorbereitung auf diese mögliche Gasnotlage."
Die Task Force Energie der Kreisverwaltung wird deshalb einen Katalog mit möglichen Handlungsmaßnahmen erarbeiten, der auch Grundlage für das Agieren der Städte und Gemeinden sein kann. Auf diese Weise sollen alle Schritte möglichst kreisweit einheitlich erfolgen, sofern es notwendig werden sollte, Öffnungszeiten von öffentlichen Einrichtungen zu reduzieren oder diese gar ganz zu schließen.
Neben Notfallplänen und konkreten Handlungsmaßnahmen für kommunale Gebäude und öffentliche Einrichtungen sowohl aus technischer als auch aus organisatorischer Sicht beschäftigt sich die Task Force Energie zudem mit Einsparungsmöglichkeiten beim Verbrauch von Strom und Heizenergie, die durch entsprechendes Nutzerverhalten erzielt werden könnten, wie z.B. Absenken der Raumtemperaturen oder verstärktes Arbeiten vom Home-Office aus.
Info:
Notfallplan Gas
Der Notfallplan Gas basiert auf der Verordnung (EU) 2017/1938 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2017 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung (SoS-Verordnung). Er regelt die Gasversorgung in Deutschland in einer Krisensituation.
Der Notfallplan Gas kennt drei Eskalationsstufen – die Frühwarnstufe, die Alarmstufe und die Notfallstufe. Das Eintreten der einzelnen Krisenstufen ist abhängig vom Schweregrad der Störung, den erwarteten ökonomischen und technischen Auswirkungen und der Dringlichkeit der Störungsbeseitigung auf nationaler Ebene. Aktuell befinden wir uns in der 2. Stufe des Notfallplans, der Alarmstufe.
1. Frühwarnstufe
In der ersten Stufe tritt ein Krisenteam beim BMWK zusammen, der aus Behörden und den Energieversorgern besteht. Die Gasversorger und die Betreiber der Gasleitungen werden etwa verpflichtet, regelmäßig die Lage für die Bundesregierung einzuschätzen. Noch greift der Staat aber nicht ein. Vielmehr ergreifen Gashändler und -lieferanten, Fernleitungs- und Verteilernetzbetreiber marktbasierte Maßnahmen, um die Gasversorgung aufrechtzuerhalten. Dazu gehören beispielsweise die Nutzung von Flexibilitäten auf der Beschaffungsseite, der Rückgriff auf Gasspeicher, die Optimierung von Lastflüssen oder die Anforderung externer Regelenergie.
2. Alarmstufe
Auch in der sogenannten Alarmstufe kümmern sich die Marktakteure noch in Eigenregie um eine Beherrschung der Lage und es können die in der Frühwarnstufe genannten Maßnahmen von den Marktakteuren ergriffen werden.
3. Notfallstufe
Wenn die Maßnahmen der Frühwarn- oder der Alarmstufe nicht ausreichen oder eine dauerhafte Verschlechterung der Versorgungssituation eintritt, kann die Bundesregierung per Verordnung die Notfallstufe ausrufen. In diesem Fall liegt eine "außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere erhebliche Verschlechterung der Versorgungslage" vor. Jetzt greift der Staat in den Markt ein. Konkret heißt das: Die Bundesnetzagentur wird zum "Bundeslastverteiler". Sie kann dann in enger Abstimmung mit den Netzbetreibern z.B. Bezugsreduktionen verfügen.
Diese Verfügungen können sich auch an einzelne Letztverbraucher wenden. Dabei sind bestimmte Verbrauchergruppen gesetzlich besonders geschützt, d.h. diese sind möglichst bis zuletzt mit Gas zu versorgen. Zu diesen geschützten Verbrauchern gehören private Haushalte, soziale Einrichtungen wie z.B. Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sowie Gaskraftwerke, die zugleich auch der Wärmeversorgung von Haushalten dienen.
Detaillierte Infos zur aktuellen Lage der Gasversorgung sind auf der Homepage der Bundesnetzagentur unter http://www.bundesnetzagentur.de abrufbar
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