Facebook
Youtube
X (Twitter)
Instagram
Social Wall

Pressemitteilung

Nr. 188 vom 10.05.2022

Zensus im Ostalbkreis startet am 16. Mai 2022

Kurz vor dem Start der Befragung von Einwohnerinnen und Einwohnern im Ostalbkreis im Rahmen des Zensus 2022 informiert das Landratsamt nochmals darüber, dass ab kommenden Montag (16. Mai 2022) bis voraussichtlich Mitte Juli rund 280 ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte kreisweit über 40.000 zufällig ausgewählte Menschen vor Ort interviewen werden.

Es besteht Auskunftspflicht. Die Befragungen können mit genügend Abstand an der Haustür oder im Hausflur erfolgen. Ein Betreten der Wohnung oder des Hauses der Auskunftsperson durch die Interviewerin oder den Interviewer ist somit nicht notwendig. Die Erhebungsbeauftragten kündigen den Befragungstermin im Vorfeld postalisch an. Beim Befragungstermin weisen sie sich mit einem offiziellen Ausweis aus.

Der Zensus findet alle zehn Jahre in allen deutschen Städten und Gemeinden statt und wurde vergangenes Jahr aufgrund der Corona-Pandemie verschoben. In Deutschland ist der Zensus 2022 eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch eine Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird. Grundlage hierfür sind die Einwohnermelderegister.

Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Um verlässliche Basiszahlen für Planungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl notwendig. Das Ergebnis hat also auch deutliche Auswirkungen auf die Städte und Gemeinden im Ostalbkreis. "Deshalb ist es wichtig, dass alle ausgewählten Personen an der Befragung teilnehmen", so Landrat Dr. Joachim Bläse.

Im Auftrag des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg führt die Erhebungsstelle des Landratsamts Ostalbkreis für 40 Städte und Gemeinden mit Ausnahme der Städte Aalen Schwäbisch Gmünd, die eine eigene Erhebungsstelle haben, die Haushaltsbefragungen auf Stichprobenbasis durch. Die Befragung vor Ort wird von beauftragten Interviewern und Interviewerinnen, sogenannten Erhebungsbeauftragten, durchgeführt und wird nur wenige Minuten in Anspruch nehmen. Zum Teil erhalten die Auskunftspersonen beim Interview auch Unterlagen für einen Online-Zugang und können so eigenständig weitere Angaben per Internet eintragen und abgeben.
Zusätzlich zu den Haushaltsstichproben gibt es eine Erhebung an allen Anschriften mit Sonderbereichen. Zu den Sonderbereichen zählen beispielsweise Wohnheime für Studierende und Altenheime.

Die durch den Zensus erhobenen Daten unterliegen der statistischen Geheimhaltung und werden ausschließlich für statistische Zwecke genutzt. Durch das sogenannte Rückspielverbot ist es gesetzlich untersagt, dass die gewonnenen Befragungsdaten an andere Verwaltungseinheiten wie die Bürgerdienste oder beispielweise an das Sozialamt oder Jobcenter weitergegeben werden.

Kontakt

Landratsamt Ostalbkreis

Pressestelle
Susanne Dietterle

Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen

Telefon 07361 503-1312
Telefax 07361 50358-1312