Nr. 161 vom 25.04.2022
Sperrzeitregelungen in der Nacht zum 1. Mai 2022
Wie das Landratsamt mitteilt, beginnt die Sperrzeit für erlaubnispflichtige und erlaubnisfreie Schank- und Speisegaststätten sowie für öffentliche Vergnügungsstätten in der Nacht von Samstag, 30. April 2022 zum Sonntag, 1. Mai 2022 um 5:00 Uhr. In Spielhallen beginnt die Sperrzeit bereits um 0:00 Uhr. Die Sperrzeiten enden jeweils um 6:00 Uhr.
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