Nr. 160 vom 22.04.2022
Empfehlung - mit Maske zur Landkreisverwaltung
Aufgrund des nach wie vor hohen Infektionsgeschehens hatte das Landratsamt Ostalbkreis von seinem Hausrecht Gebrauch gemacht und das Tragen eines Mund-Nase-Schutz in den Dienststellen der Landkreisverwaltung bis 24. April 2022 angeordnet. Ab Montag, 25. April 2022 wird Besucherinnen und Besucher ab 6 Jahre empfohlen in den Dienststellen der Landkreisverwaltung entweder eine medizinische oder eine FFP2-Maske zu tragen. "Um sich selbst und unsere Mitarbeitenden zu schützen, bitten wir Sie einen Mund-Nasen-Schutz in unseren Dienststellen zu tragen", so Landrat Dr. Bläse.
Die Dienststellen des Landratsamts sind zu den üblichen Zeiten für den Publikumsverkehr geöffnet. Um Wartezeiten und somit auch Personenkontakte zu reduzieren, wird empfohlen, nur in unbedingt notwendigen Fällen persönlich vorbeizukommen und dies möglichst nach Terminvereinbarung.
Vorrangig wird gebeten, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail Kontakt aufzunehmen. Für den Besuch der Fahrerlaubnisbehörde Aalen und Schwäbisch Gmünd ist auch weiterhin eine vorherige Terminvereinbarung zwingend erforderlich.
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