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Pressemitteilung

Nr. 153 vom 14.04.2022

Ende der Aufstallungspflicht für Geflügel im Ostalbkreis mit Ablauf des 15. April 2022

Ab Mitte Februar dieses Jahres war nach Funden von toten Graugänsen im Uferbereich des Bucher Stausees und des Stockmühlsees Aviäre Influenza H5N1 nachgewiesen worden. In der Folge mussten vom Geschäftsbereich Veterinärwesen des Landratsamts Ostalbkreis infizierte Zonen ausgewiesen werden, die mit erhöhten Biosicherheitsmaßnahmen und der Aufstallungspflicht für Geflügel in der infizierten Zone verbunden waren.

Nachdem sich das Geschehen zwischenzeitlich beruhigt hat und keine weiteren Nachweise der Aviären Influenza mehr stattgefunden haben, kann derzeit die Aufstallungspflicht für Geflügel mit Ablauf des 15. April 2022 aufgehoben werden.

Der Geschäftsbereich Veterinärwesen weist jedoch darauf hin, dass zur Seuchenlage derzeit noch nicht bundesweit Entwarnung gegeben werden kann. Im Norden und Osten Deutschlands verläuft das Geschehen weiter und es werden laufend neue Geflügelpest-Fälle registriert, sodass auch zukünftig Einzelfälle von Aviärer Influenza auftreten können.

Die Geflügelhalter werden daher weiterhin um erhöhte Vorsicht gebeten. Insbesondere Kontakte von Hausgeflügel mit wildlebenden Wasservögeln, Greifvögeln und Raben sind zu vermeiden. Besonders kritisch ist es, wenn z. B. Stockenten oder Wildgänse in den Auslauf einfliegen und mit dem Geflügel über Futter oder Wasser in Kontakt kommen. Da das Virus ausgesprochen empfindlich gegenüber hohen Temperaturen ist, gelten gut durcherhitzte Lebensmittel als gesundheitlich unbedenklich.

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Kontakt

Landratsamt Ostalbkreis

Pressestelle
Susanne Dietterle

Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen

Telefon 07361 503-1312
Telefax 07361 50358-1312