Nr. 121 vom 01.04.2022
Einrichtungsbezogene Impfpflicht im Ostalbkreis - Betroffene Beschäftigte erhalten ab der kommenden Woche Schreiben vom Landratsamt
867 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem medizinische-pflegerischen Bereich konnten ihren Arbeitgebern gegenüber keinen Nachweis über eine Immunisierung gegen COVID-19 vorlegen und wurden deshalb dem Gesundheitsamt gemeldet. Darüber informiert die Landkreisverwaltung.
Über das Meldeportal des Landes haben 80 Einrichtungen die Daten von 501 Beschäftigen gemeldet, 85 Einrichtungen haben per Post 297 Beschäftigte mitgeteilt und 37 Einrichtungen meldeten 69 Personen per E-Mail. In Summe sind 202 Einrichtungen im Kreis betroffen.
Alle Gemeldeten werden nun vom Landratsamt schriftlich unter Fristsetzung von zwei Wochen aufgefordert, dem Gesundheitsamt einen Immunisierungsnachweis oder eine ärztliche Befreiung von der Impfpflicht vorzulegen. Wird innerhalb dieser Frist mitgeteilt, dass mit einer Impfserie bereits begonnen worden ist oder wird Impfbereitschaft signalisiert, so wird voraussichtlich zunächst innerhalb einer weiteren Frist Gelegenheit gegeben werden, die Impfserie zu vervollständigen und entsprechende Nachweise vorzulegen.
Wenn Nachweise vorgelegt werden, folgt eine Prüfung derselben. Werfen diese Zweifel auf, kann eine ärztliche Untersuchung angeordnet werden. Sollten keinerlei Nachweise vorgelegt werden oder sich die Zweifel an vorgelegten Nachweisen erhärten, können Betätigungs- oder Betretungsverbote ausgesprochen werden.
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