Nr. 117 vom 31.03.2022
Regierungspräsidium genehmigt Haushalt des Ostalbkreises
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat am 22. März 2022 die Gesetzmäßigkeit der vom Kreistag des Ostalbkreises am 21. Dezember 2021 mehrheitlich beschlossenen Haushaltssatzung sowie den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs "Immobilien Kliniken Ostalb" für das Haushaltsjahr 2022 bestätigt.
Bei den Beratungen im Kreistag und seinen Ausschüssen zum Haushaltsjahr 2022 haben sich Verwaltung und Kreistag auf eine weitere Senkung der Kreisumlage auf 29,75 Prozent geeinigt. Diese konnte von 32 Prozent im Jahr 2019 seitdem kontinuierlich jährlich gesenkt werden. Möglich macht dies die für 2022 zugrunde gelegte hohe Steuerkraftsumme der Städte und Gemeinden im Ostalbkreis. Die Haushaltssituation des Ostalbkreises sei stabil und bewege sich derzeit auf einem zufriedenstellenden Budgetfundament, so das Regierungspräsidium. "Wir freuen uns, dass das Regierungspräsidium uns eine insgesamt positive Haushaltsentwicklung in den vergangenen Jahren bescheinigt. Dies ist eine Bestätigung für unsere stabilitäts- und zukunftsorientierte Finanzpolitik", so Landrat Dr. Joachim Bläse.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan des Ostalbkreises sowie der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs "Immobilien Kliniken Ostalb" liegen in der Zeit vom 31. März 2022 bis 8. April 2022, je einschließlich, beim Landratsamt Ostalbkreis, Kämmerei, Stuttgarter Straße 41, 73430 Aalen, während der Dienststunden zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
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