Nr. 116 vom 31.03.2022
In die Dienststellen der Landkreisverwaltung weiterhin nur mit Maske
Ab 3. April 2022 entfallen in Baden-Württemberg nahezu alle Corona-Beschränkungen. Aufgrund des nach wie vor hohen Infektionsgeschehens im Ostalbkreis hat das Landratsamt entschieden, von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen und das Tragen von Mund-Nase-Schutz in den Dienststellen anzuordnen. Besucherinnen und Besucher ab 6 Jahre müssen deshalb ab dem 4. April bis zunächst 24. April 2022 in den Dienststellen der Landkreisverwaltung entweder eine medizinische oder eine FFP2-Maske tragen.
Die Dienststellen des Landratsamts sind zu den üblichen Zeiten für den Publikumsverkehr geöffnet. Um Wartezeiten und somit auch Personenkontakte zu reduzieren, wird empfohlen, nur in unbedingt notwendigen Fällen persönlich vorbeizukommen und dies möglichst nach Terminvereinbarung. Vorrangig wird gebeten, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail Kontakt aufzunehmen. Für den Besuch der Fahrerlaubnisbehörde Aalen und Schwäbisch Gmünd und der Geschäftsstellen des Jobcenters ist auch weiterhin eine vorherige Terminvereinbarung zwingend erforderlich.
Weitere Infos zu den Öffnungszeiten finden Sie hier
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