Nr. 114 vom 29.03.2022
Weiterer Nachweis der Geflügelpest bei Wildvögeln am Teich am Scherbach Westhausen im Ostalbkreis - Landratsamt erweitert Aufstallungszone und ruft zum Schutz der Nutzgeflügelbestände durch Biosicherheitsmaßnahmen auf
Nachdem bereits am Bucher Stausee und am Stausee Stockmühle bei tot aufgefundenen Graugänsen das hochpathogene Geflügelpestvirus nachgewiesen wurde, wurde am 28.03.2022 durch das nationale Referenzlabor Friedrich-Loeffler-Institut Insel Riems (FLI) nun auch bei einer Graugans, welche am Scherbach bei Westhausen aufgefunden wurde, das hochpathogene Geflügelpestvirus nachgewiesen.
Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine hochansteckende Tierseuche, die bereits seit Oktober letzten Jahres immer wieder in Wildvogelbeständen in Deutschland nachgewiesen wird und in anderen Bundesländern bereits in Hausgeflügelbestände eingeschleppt wurde. Das FLI schätzt das Risiko weiterer Einträge in Geflügelhaltungen und Vogelbestände durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln als hoch ein. Dieser Nachweis steht nach jetzigen Erkenntnissen eher nicht im Kontext eines größeren Seuchengeschehens, sondern zeigt, dass vielmehr das Virus in der Wildvogelpopulation vorhanden ist.
Zum Schutz der Hausgeflügelbestände ordnet das Landratsamt Ostalbkreis daher an, dass ergänzend zu den Gebieten, in denen die Aufstallpflicht bereits erlassen wurde, alle Geflügelhalter im Umkreis von einem Kilometer um den Scherbach-Teich sowie aus den Ortsteilen Westerhofen, Schönberg, Mohrenstetten, Hardtbuck-Siedlung von Westhausen und Jagsthof ihr Geflügel aufstallen bzw. in auf vorgegebene Art und Weise umschlossenen Vorrichtungen halten. Gleichzeitig wird das Aufstellungsgebot bis zum 15.04.2022 verlängert. Die entsprechende Allgemeinverfügung hat das Landratsamt unter www.ostalbkreis.de öffentlich bekanntgemacht und kann dort in der Rubrik "Öffentliche Bekanntmachungen" in vollem Wortlaut nachgelesen werden.
Auf Grundlage der bekannten Rastgebiete für wandernde wilde Wasservögel und der Erfahrungen aus Ausbrüchen der vergangenen Jahre kann die Aufstallungspflicht derzeit so beschränkt werden.
Geflügelhalter sind angehalten, die Biosicherheitsmaßnahmen zu optimieren und strikt einzuhalten, um eine Einschleppung des Virus in Nutzgeflügelbestände zu unterbinden. Kontakte zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln sollten unbedingt verhindert werden. Für das gesamte Kreisgebiet gilt, dass noch nicht gemeldete Geflügelhaltungen unverzüglich beim Veterinäramt zu registrieren sind und aufgegebene Haltungen abgemeldet werden müssen. Sollten Sie tote Wasservögel (z.B. Enten, Schwäne, Reiher), Greifvögel oder Rabenkrähen finden, melden Sie diese dem Veterinäramt. Die Jäger im Landkreis werden gebeten, ebenfalls vermehrt auf kranke oder verendete Wasservögel im Revier zu achten und diese zu melden.
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