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Pressemitteilung

Nr. 105 vom 25.03.2022

Zustrom von Flüchtlingen aus der Ukraine in den Ostalbkreis geht weiter - Landkreisverwaltung startet mit erkennungsdienstlicher Erfassung

Diesen Freitag (25.03.2021) waren bei den Einwohnermeldeämtern der 42 Städte und Gemeinden im Ostalbkreis insgesamt 1395 aus der Ukraine Geflüchtete gemeldet. Weitere rund 500 leben derzeit in der Landeserstaufnahmestelle (LEA) in Ellwangen. Darüber informiert Landrat Dr. Joachim Bläse und kündigt gleichzeitig an, dass ab Mitte nächster Woche die Registrierung von Ukraine-Flüchtlingen, die in den 39 kreisangehörigen Kommunen wohnen, im Aalener Landratsamt startet. Momentan sind dies 915 Personen.

Wohnraumsuche läuft weiter
Menschen aus der Ukraine erreichen den Ostalbkreis über verschiedene Wege.
Offizielle Erstanlaufstelle für alle, die nicht bei Verwandten oder Freunden unterkommen können, ist die LEA. Falls Geflüchtete aus der Ukraine jedoch direkt vor Ort in einer Stadt oder Gemeinde ankommen sollten und Wohnraum benötigen, können sie sich auch direkt an die dortigen Rathäuser wenden. Ist in der jeweiligen Kommune kein Wohnraum vorhanden, so klärt die Stadt oder Gemeinde die Frage der Unterbringung in Abstimmung mit dem Landratsamt Ostalbkreis.

"Wir suchen weiterhin Wohnraum", so der Landrat, "falls Sie Wohnraum für Geflüchtete zur Verfügung stellen möchten, melden Sie sich bitte per E-Mail an wohnraum-ukraine[at]ostalbkreis.de bei uns. Auf unserer Internetseite www.ostalbkreis.de/Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine stellen wir eine Checkliste zum Download zur Verfügung, die Sie uns ausgefüllt zusenden sollten."

Aktuell liegen bereits rund 230 Angebote vor, die allerdings nicht alle geeignet sind. Bislang hat das Landratsamt 88 geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer in Wohnraum in den Gemeinden vermitteln können. Anfang kommender Woche werden weitere rund 30 Personen folgen. Direkt aus der LEA in eine Gemeinschaftsunterkunft (GU) des Kreises umziehen konnten inzwischen 61 Personen.

Momentan verfügt der Ostalbkreis über GUs in Aalen und in Schwäbisch Gmünd. Außerdem hat der DRK-Kreisverband Aalen dem Landkreis das ehemalige Pflegewohnheim in Bopfingen zur Nutzung als GU überlassen, wo ebenfalls bereits Geflüchtete untergebracht werden konnten. Weitere Kapazitäten stehen momentan in der Schwäbisch Gmünder Werrenwiesenstraße bereit, im Auf- oder Ausbau sind eine Containeranlage in der GU in der Ulmer Straße in Aalen, das Tagungshaus im Kloster Neresheim, das Kloster Kirchheim und eine Containeranlage in der Schwäbisch Gmünder Benzholzstraße. "Und für den Fall, dass kurzfristig Unterbringungsbedarf besteht, ist die Notunterkunft im ehemaligen Verwaltungsgebäude der Firma Bosch in Schwäbisch Gmünd in der Lorcher Straße inzwischen einsatzbereit", erklärt Bläse.

Anmeldung beim Rathaus wichtig
Landrat Dr. Bläse bittet alle aus der Ukraine Geflüchtete, die privat in den Kommunen untergekommen sind, sich so schnell wie möglich auf den Rathäusern anzumelden. "Die einwohnerrechtliche Meldung ist für uns, aber auch für Sie wichtig", erklärt der Landrat. "Damit tun Sie den ersten Schritt hin zu staatlicher Unterstützung und Integration ins tägliche Leben." Für den Landkreis sei es außerdem mit Blick auf die bundes- und landesweite Zuteilung von Geflüchteten wichtig zu wissen, wie viele Menschen hier bereits aufgenommen wurden.

Ausländerbehörde des Landratsamts startet kommenden Mittwoch mit erkennungsdienstlicher Erfassung
Über die jeweilige Gemeindeverwaltung erhalten Geflüchtete vom Landratsamt dazu Termine für die Registrierung. Die Einladung erfolgt in der Reihenfolge des Anmeldedatums beim Rathaus.

"Eine Registrierung erfolgt für alle geflüchteten Personen, auch für die Kinder. Es werden die persönlichen Daten erfasst sowie Fingerabdrücke und es wird ein Lichtbild aufgenommen. Bei Kindern unter 14 Jahren entfällt die Abnahme der Fingerabdrücke", informiert Ute Girrulat, Leiterin des Geschäftsbereichs Sicherheit und Ordnung, wo die Ausländerbehörde im Landratsamt angesiedelt ist. Zum Registrierungstermin müssen alle verfügbaren Identitätsdokumente wie Reisepässe, Heiratsurkunden, Geburtsurkunden oder Ähnliches mitgebracht werden. "Wir fertigen eine Kopie der Dokumente für unsere Akten, die Originaldokument werden nicht einbehalten", erläutert Girrulat. Weiter sollte möglichst eine Begleitperson als Übersetzer mitkommen.

Beim Registrierungstermin können auch die Anträge für die Aufenthaltserlaubnis abgegeben werden, sofern sie noch nicht an das Landratsamt geschickt wurden. Sollte jemand noch keinen Antrag ausgefüllt haben, wird dieser beim Registrierungstermin ausgehändigt.

Informationen zur Corona-Impfung werden in ukrainischer Sprache beim Registrierungstermin ebenfalls ausgehändigt.

Bescheinigung vor Beginn einer Erwerbstätigkeit notwendig
Wer eine Erwerbstätigkeit aufnehmen möchte, der erhält vom Landratsamt einige Tage nach Abgabe des Antrages eine sogenannte Fiktionsbescheinigung. Nach Erhalt der Bescheinigung ist die Arbeitsaufnahme erlaubt. Die Fiktionsbescheinigung wird vom Landratsamt an das jeweilige Rathaus zur Aushändigung an den Antragsteller übersandt.

Für Personen, die in den 39 kreisangehörigen Kommunen wohnen, steht für Fragen zum Aufenthaltstitel der Geschäftsbereich Sicherheit und Ordnung des Landratsamts Ostalbkreis unter Tel. 07171 32-4209 und 07361 503-1552 oder per E-Mail auslaenderbehoerde[at]ostalbkreis.de zur Verfügung.


Antragstellung für finanzielle Unterstützung
Geflüchtete aus der Ukraine können finanzielle Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, dies sind Hilfe zum Lebensunterhalt, Kosten der Unterkunft/Miete, Krankenhilfeleistungen oder Bildung-und-Teilhabe-Leistungen, direkt bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen oder beim Geschäftsbereich Integration und Versorgung des Landratsamts Ostalbkreis beantragen. Antragsunterlagen sind bei diesen Stellen erhältlich. Für Fragen zur Antragstellung steht der Geschäftsbereich per E-Mail an sozialhilfe-ukraine[at]ostalbkreis.de zur Verfügung.

Das sogenannte PIK-Verfahren, also die erkennungsdienstliche Erfassung, startet kommende Woche im Aalener Landratsamt. Zu sehen ist das Gerät, mit dem Fingerabdrücke gescannt werden.

Das sogenannte PIK-Verfahren, also die erkennungsdienstliche Erfassung, startet kommende Woche im Aalener Landratsamt. Zu sehen ist das Gerät, mit dem Fingerabdrücke gescannt werden.
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Kontakt

Landratsamt Ostalbkreis

Pressestelle
Susanne Dietterle

Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen

Telefon 07361 503-1312
Telefax 07361 50358-1312