Nr. 83 vom 09.03.2022
Corona im Ostalbkreis - Landratsamt informiert über Änderungen für Genesene und bei Novavax-Impfungen
Wer im Ostalbkreis wohnhaft ist und mit COVID-19 infiziert war, erhielt bislang 28 Tage nach seiner Positivtestung eine sogenannte Genesenenbescheinigung vom Gesundheitsamt. Wie das Landratsamt nun mitteilt, werden für alle, deren Abstrichdatum am 14.02.2022 oder später war, keine Bescheinigungen mehr ausgestellt. Betroffene können sich an Apotheken wenden, die ein Genesenenzertifikat ausstellen.
Apotheken, die diesen Service anbieten, benötigen dazu den Personalausweis des Genesenen und den Nachweis des PCR/PCR-PoC-Testergebnisses, aus dem das Abstrichdatum hervorgeht. Außerdem kann das Genesenenzertifikat frühestens 28 Tage nach der durchgeführten Testung ausgestellt werden.
Novavax-Impfungen ab sofort ohne Terminreservierung
In den Impfstützpunkten des Kreises in Aalen und Schwäbisch Gmünd wird für Personen ab 18 Jahren seit Anfang dieser Woche auch der Impfstoff Nuvaxovid der Firma Novavax zur Grundimmunisierung verimpft. Hierbei sind zwei Impfstoffdosen im Abstand von mindestens drei Wochen erforderlich. Bislang war hierfür die Vereinbarung eines Termins erforderlich. Ab sofort ist eine Online-Terminreservierung nicht mehr notwendig. Interessierte können von Montag bis Samstag zwischen 10:00 und 18:00 Uhr einfach zum Impfen vorbeikommen.
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