Nr. 76 vom 04.03.2022
Weiterer Nachweis der Geflügelpest bei Wildvögeln am Stausee Stockmühle im Ostalbkreis
Am 03.03.2022 wurde vom nationalen Referenzlabor Friedrich-Loeffler-Institut Insel Riems (FLI) bei einer verendeten Graugans aus dem Ostalbkreis das Virus der Geflügelpest (Aviäre Influenze) H5N1 nachgewiesen. Mitarbeiter des Geschäftsbereichs Veterinärwesen des Landratsamtes Ostalbkreis hatten am 24.02.2022 eine tote Graugans im Naturschutzbereich des Stausees Stockmühle geborgen. Bei einer ersten Untersuchung durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart wurde bei der Graugans das Virus der Geflügelpest vom Subtyp H5, auch bekannt als Aviäre Influenza, festgestellt. Das Ergebnis wurde am 03.03.2022 durch das FLI bestätigt.
Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine hochansteckende Tierseuche, die bereits seit Oktober letzten Jahres immer wieder in Wildvogelbeständen in Deutschland nachgewiesen wird und in anderen Bundesländern bereits in Hausgeflügelbestände eingeschleppt wurde. Das FLI schätzt das Risiko weiterer Einträge in Geflügelhaltungen und Vogelbestände durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln als hoch ein. Dieser Nachweis steht nach jetzigen Erkenntnissen eher nicht im Kontext eines größeren Seuchengeschehens, sondern zeigt, dass vielmehr das Virus in der Wildvogelpopulation vorhanden ist.
Zum Schutz der Hausgeflügelbestände ordnet das Landratsamt Ostalbkreis daher an, dass alle Geflügelhalter um den Stausee Stockmühle, einschließlich der Ortsteile Dettenroden, Lindorf und Stockmühle ihr Geflügel aufstallen bzw. in auf vorgegebene Art und Weise umschlossenen Vorrichtungen halten.
Das Aufstallungsgebot im Umkreis von einem Kilometer um den Bucher Stausee sowie den Ortsteilen Buch, Jagsthausen und Frankenreute aufgrund des bestätigten Geflügelpestnachweis vom 23.03.2021 besteht weiterhin.
Auf Grundlage der bekannten Rastgebiete für wandernde wilde Wasservögel und der Erfahrungen aus Ausbrüchen der vergangenen Jahre kann die Aufstallungspflicht derzeit so beschränkt werden.
Geflügelhalter sind angehalten, die Biosicherheitsmaßnahmen zu optimieren und strikt einzuhalten, um eine Einschleppung des Virus in Nutzgeflügelbestände zu unterbinden. Kontakte zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln sollten unbedingt verhindert werden. Für das gesamte Kreisgebiet gilt, dass noch nicht gemeldete Geflügelhaltungen unverzüglich beim Veterinäramt zu registrieren sind und aufgegebene Haltungen abgemeldet werden müssen. Sollten Sie tote Wasservögel (z.B. Enten, Schwäne, Reiher), Greifvögel oder Rabenkrähen finden, melden Sie diese dem Veterinäramt. Die Jäger im Landkreis werden gebeten, ebenfalls vermehrt auf kranke oder verendete Wasservögel im Revier zu achten und diese zu melden.
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