Nr. 75 vom 03.03.2022
Landkreisverwaltung beschafft E-Lastenfahrrad für Dienstwagenpool
Lastenfahrrädern wird im Rahmen der Mobilitätswende ein große Potenzial im privaten Bereich, aber auch im Einsatz bei Kommunen und im Gewerbe zugeschrieben. Mit Lastenfahrrädern können sowohl Güter als auch Personen (mit entsprechender Sitzbank und Gurten) transportiert werden. Dabei profitiert man von den üblichen Vorteilen des Fahrradfahrens: man steht seltener an roten Ampeln, ist in Bewegung und kann unkompliziert parken. Vergangenes Jahr konnten Interessierte Lastenfahrräder unter anderem im Rahmen der Cargobike Roadshow vor dem Landratsamt in Aalen und auf dem Johannisplatz in Schwäbisch Gmünd testen.
Der Ostalbkreis unternimmt im Rahmen eines nachhaltigen betrieblichen Mobilitätsmanagements große Anstrengungen, den eigenen Fuhrpark auf nachhaltige Antriebsformen umzustellen. So wurden erst kürzlich weitere fünf reine Elektrofahrzeuge sowie zwei weitere Hybridfahr-zeuge bestellt, um Fahrzeuge mit Verbrenner abzulösen. Zum neuen Jahr hat die Kreisverwaltung des Ostalbkreises ihren Dienstwagenpool zudem um ein elektrisch angetriebenes Lastenfahrrad erweitert. Das Lastenfahrrad wird in den regulären Dienstwagenpool der Landkreisverwaltung eingebunden und kann von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am Standort Aalen für Dienst- und Transportfahrten genutzt werden. Dabei können dank der Transportkiste vorne und des Gepäckträgers hinten bis zu 120 kg Lasten transportiert werden. Unterstützt wird man dabei von einem Elektromotor mit 500 Wh über eine Reichweite von maximal ca. 90 Kilometern.
Landrat Dr. Joachim Bläse nahm mit Mitarbeitern aus dem Geschäftsbereich Nachhaltige Mobilität das neue Dienstfahrzeug in Empfang. Im Rahmen erster Testfahrten konnten unmittelbar Erkenntnisse im Hinblick auf das neue Vehikel gewonnen werden. Durch sein höheres Gewicht liegt das Lastenfahrrad gut auf der Straße und absorbiert Belagsmängel und Unebenheiten sogar etwas besser als ein herkömmliches Fahrrad. Nach einer kurzen Eingewöhnungsphase unterscheidet es sich vom Fahrgefühl her kaum von einem herkömmlichen Fahrrad. Eines wurde jedoch schnell klar: die Anforderungen an die Radverkehrsinfrastruktur steigen mit der zu-nehmenden Verbreitung von Lastenfahrrädern. Mit seiner Länge von knapp 2,5 Metern ist das Lastenfahrrad deutlich länger als ein herkömmliches Fahrrad, was beispielsweise bei der Planung von Mittelinseln oder von Abstellanlagen berücksichtigt werden sollte. Entsprechend der Länge des Fahrzeugs ist auch der Wendekreis größer, was bei sehr scharfen Kurven beziehungsweise Engstellen besondere Umsicht erfordert.
Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg fördert die Anschaffung von Lastenfahrrädern zur gewerblichen, gemeinnützigen oder kommunalen Nutzung mit bis zu 2.500 Euro. Der Bund stellt eine Förderung in derselben Höhe u.a. für Kommunen, Unternehmen und Vereine bereit. Privatpersonen sind in beiden Fällen nicht antragsberechtigt.
Basierend auf Marktdaten des Zweirad-Industrie-Verbands (ZIV) stiegen die Verkaufszahlen von E-Lastenfahrrädern um 43 Prozent zwischen 2019 und 2020. Die in 2020 verkauften 78.000 E-Lastenräder haben dabei einen Anteil von 4 Prozent aller verkauften E-Bikes in Deutschland. Zusammengerechnet knackten Lastenfahrräder mit und ohne Elektromotor 2020 zum ersten Mal die Grenze von 100.000 verkauften Fahrzeugen.
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