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Pressemitteilung

Nr. 64 vom 24.02.2022

Zutritt zum Landratsamt Ostalbkreis wieder ohne 3G-Nachweis möglich

Wie die Landkreisverwaltung mitteilt, dürfen Kundinnen und Kunden die Dienststellen der Landkreisverwaltung wieder ohne 3G-Nachweis betreten. Nach wie vor gilt aber für Personen, die 18 Jahre und älter sind, die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.

Das Landratsamt passt damit die Zugangsvoraussetzungen an die seit 23.02.2022 geltende Corona-Verordnung des Landes an.

Die Dienststellen des Landratsamts sind zu den üblichen Dienstzeiten für den Publikumsverkehr geöffnet. Um Wartezeiten zu reduzieren, wird empfohlen, nur in unbedingt notwendigen Fällen persönlich vorbeizukommen und dies möglichst nach Terminvereinbarung. Vorrangig wird gebeten, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail Kontakt aufzunehmen.

Ausschließlich nur mit vorheriger Terminvereinbarung können die Fahrerlaubnisbehörden in Aalen und Schwäbisch Gmünd sowie alle Dienststellen des Jobcenters aufgesucht werden.

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Kontakt

Landratsamt Ostalbkreis

Pressestelle
Susanne Dietterle

Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen

Telefon 07361 503-1312
Telefax 07361 50358-1312