Nr. 64 vom 24.02.2022
Zutritt zum Landratsamt Ostalbkreis wieder ohne 3G-Nachweis möglich
Wie die Landkreisverwaltung mitteilt, dürfen Kundinnen und Kunden die Dienststellen der Landkreisverwaltung wieder ohne 3G-Nachweis betreten. Nach wie vor gilt aber für Personen, die 18 Jahre und älter sind, die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
Das Landratsamt passt damit die Zugangsvoraussetzungen an die seit 23.02.2022 geltende Corona-Verordnung des Landes an.
Die Dienststellen des Landratsamts sind zu den üblichen Dienstzeiten für den Publikumsverkehr geöffnet. Um Wartezeiten zu reduzieren, wird empfohlen, nur in unbedingt notwendigen Fällen persönlich vorbeizukommen und dies möglichst nach Terminvereinbarung. Vorrangig wird gebeten, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail Kontakt aufzunehmen.
Ausschließlich nur mit vorheriger Terminvereinbarung können die Fahrerlaubnisbehörden in Aalen und Schwäbisch Gmünd sowie alle Dienststellen des Jobcenters aufgesucht werden.
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