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Pressemitteilung

Nr. 63 vom 23.02.2022

Ausbruch der Geflügelpest im Ostalbkreis - Landkreisverwaltung erlässt Allgemeinverfügung und ordnet Stallpflicht an

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) auf der Insel Riems hat heute (23.02.2022) amtlich bestätigt, dass eine im Naturschutzbereich des Bucher Stausees tot aufgefundene Graugans mit dem Gelügelpestvirus H5N1 infiziert ist. Das Landratsamt Ostalbkreis hat deshalb eine Allgemeinverfügung erlassen und unter www.ostalbkreis.de öffentlich bekanntgemacht. Damit gilt für alle Geflügelhaltungen in einem bestimmten Umkreis um den Fundort Stallpflicht.

Beschäftigte des Geschäftsbereichs Veterinärwesen des Landratsamtes Ostalbkreis hatten am vergangenen Donnerstag zwei tote Graugänse im Naturschutzbereich des Bucher Stausees geborgen. Bei einer ersten Untersuchung durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart wurde bei einer der Graugänse das Virus der Geflügelpest vom Subtyp H5, auch bekannt als Aviäre Influenza, festgestellt. Dieses Ergebnis wurde nun vom Friedrich-Loeffler-Institut als nationales Referenzlabor bestätigt.

Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine hochansteckende Tierseuche, die bereits seit Oktober letzten Jahres immer wieder in Wildvogelbeständen in Deutschland nachgewiesen wird und in anderen Bundesländern bereits in Hausgeflügelbestände eingeschleppt wurde. Das FLI schätzt das Risiko weiterer Einträge in Geflügelhaltungen und Vogelbestände durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln als hoch ein. Dieser Nachweis steht nach jetzigen Erkenntnissen eher nicht im Kontext eines größeren Seuchengeschehens, sondern zeigt, dass vielmehr das Virus in der Wildvogelpopulation vorhanden ist.

Zum Schutz der Hausgeflügelbestände ordnet das Landratsamt Ostalbkreis daher an, dass alle Geflügelhalter im Umkreis von einem Kilometer um den Bucher Stausee sowie alle Geflügelhalter aus den Teilorten Buch, Jagsthausen und Frankenreute ihr Geflügel aufstallen bzw. in auf vorgegebene Art und Weise umschlossenen Vorrichtungen halten müssen. Auf Grundlage der bekannten Rastgebiete für wandernde wilde Wasservögel und der Erfahrungen aus Ausbrüchen der vergangenen Jahre kann die Aufstallungspflicht derzeit so beschränkt werden.

Geflügelhalter sind angehalten, die Biosicherheitsmaßnahmen zu optimieren und strikt einzuhalten, um eine Einschleppung des Virus in Nutzgeflügelbestände zu unterbinden. Kontakte zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln sollten unbedingt verhindert werden.

Für das gesamte Kreisgebiet gilt, dass noch nicht gemeldete Geflügelhaltungen unverzüglich beim Veterinäramt zu registrieren sind und aufgegebene Haltungen abgemeldet werden müssen.

Sollten Sie tote Wasservögel (z.B. Enten, Schwäne, Reiher), Greifvögel oder Rabenkrähen finden, melden Sie diese dem Veterinäramt. Die Jäger im Landkreis werden gebeten, ebenfalls vermehrt auf kranke oder verendete Wasservögel im Revier zu achten und diese zu melden.


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Telefax 07361 50358-1312