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Pressemitteilung

Nr. 34 vom 03.02.2022

Impfungen mit Proteinimpfstoff Novavax im Ostalbkreis noch im Februar

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat heute (03.02.2022) ihre COVID-19-Impfempfehlung aktualisiert und empfiehlt neben den bisherigen COVID-19-Impfstoffen den Impfstoff Nuvaxovid von Novavax zur Grundimmunisierung von Personen ab 18 Jahren. Wie Landrat Dr. Joachim Bläse aus diesem Anlass informiert, wird dieser Impfstoff in den Impfstützpunkten des Kreises in Aalen und Schwäbisch Gmünd voraussichtlich ab 21. Februar 2022 verimpft.

"Wir haben den Impfstoff bereits am 31. Januar geordert und sind zuversichtlich, dass wir ab Mitte Februar beliefert werden. Mit diesem Impfstoff verbinde ich die Hoffnung, dass sich der eine oder die andere, die bislang der neuen Technologie der mRNA-Impfstoffe kritisch gegenüberstand, jetzt mit diesem 'traditionell' hergestellten Imfpstoff gegen COVID-19 immunisieren lässt", so der Landrat.

Sobald die Novavax-Lieferung den Ostalbkreis erreicht hat, werden über die Homepage des Ostalbkreises Impftermine eingestellt, die gebucht werden können. Novavax wird an den beiden Impfstützpunkten in Aalen und Schwäbisch Gmünd nur nach Terminbuchung verimpft. Die Landkreisverwaltung wird darüber informieren, sobald das Buchungstool freigeschaltet ist.
Für eine vollständige Immunisierung sind zwei Impfungen im Abstand von drei Wochen notwendig. Zwei Wochen nach der Zweitimpfung gilt man als vollständig immunisiert.

Außerdem hat die STIKO heute auch eine zweite Auffrischungsimpfung für Menschen ab 70 Jahren, Bewohner und Betreute in Einrichtungen der Pflege, Menschen mit Immunschwäche ab fünf Jahren sowie Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen empfohlen. Die zweite Auffrischungsimpfung soll bei gesundheitlich gefährdeten Personengruppen frühestens drei Monate nach der ersten Auffrischungsimpfung, also der Boosterimpfung, mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen soll die zweite Auffrischungsimpfung frühestens nach sechs Monaten erhalten.

"Auch das Sozialministerium folgt dieser Empfehlung der STIKO. Deshalb ist es ab sofort in unseren Impfstützpunkten möglich, dass sich der von der STIKO genannte Personenkreis nach Ablauf der erforderlichen Fristen dort seine zweite Boosterimpfung abholt", erklärt der Landrat. Der Ärztliche Koordinator der Impfstützpunkte des Ostalbkreises, Peter Schmidt, konkretisiert für Kinder mit Immunschwäche zwischen fünf und elf Jahren: "Betroffene Kinder dieses Alters können allerdings nur in den Impfpünktchen geimpft werden und sollten aufgrund ihrer Grunderkrankung vorzugsweise den behandelnden Kinderarzt konsultieren."


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Telefon 07361 503-1312
Telefax 07361 50358-1312