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Pressemitteilung

Nr. 31 vom 28.01.2022

Ostalbkreis hebt Ausgangsbeschränkungen auf

Die neu gefasste und seit heute (28.01.2022) geltende Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg sieht Ausgangsbeschränkungen nur noch in Alarmstufe II und ab einer 7-Tage-Inzidenz von 1.500 vor. Seit heute gilt landesweit nur noch die Alarmstufe I.

Das Landratsamt Ostalbkreis hat deshalb amtlich festgestellt und öffentlich bekanntgemacht, dass im Ostalbkreis seit fünf aufeinander folgenden Tagen eine 7-Tage-Inzidenz von weniger als 1.500 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner besteht.

Damit entfällt ab sofort die seit 21.01.2022 geltende Ausgangsbeschränkung für Nicht-Immunisierte.

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Kontakt

Landratsamt Ostalbkreis

Pressestelle
Susanne Dietterle

Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen

Telefon 07361 503-1312
Telefax 07361 50358-1312