Nr. 28 vom 26.01.2022
Impfaktion des Ostalbkreises mit BioNTech für unter 30-Jährige diesen Freitag, Samstag und Sonntag
Am kommenden Wochenende bietet das Landratsamt Ostalbkreis eine große Sonderimpfaktion gegen das Coronavirus in den Impfstützpunkten in Aalen, Schwäbisch Gmünd und Ellwangen sowie in Neresheim speziell für alle unter 30-Jährigen an. Verimpft wird für den Personenkreis der 12- bis unter 30-Jährigen der Impfstoff BioNTech. Durchgeführt werden Erst-, Zweit- und Boosterimpfungen. Landrat Dr. Joachim Bläse freut sich, dass die Impfkoordinatoren der Kreisverwaltung, Thomas Wagenblast und Peter Schmidt, eine größere Menge BioNTech organisieren konnten, und hofft auf regen Zulauf.
Die Impfstützpunkte haben am 28., 29. und 30. Januar 2022 wie folgt geöffnet - eine Terminreservierung ist in den Stützpunkten nicht notwendig:
• Impfstützpunkt im KundenInformationsZentrum der Stadtwerke Aalen, Gmünder Straße 9, Aalen von 10:00 bis 18:00 Uhr
• Impfstützpunkt im CongressCentrum Stadtgarten, Rektor-Klaus-Straße 9, Schwäbisch Gmünd von 10:00 bis 18:00 Uhr
• Impfstützpunkt in der Stadthalle Ellwangen von 10:00 bis 16:00 Uhr
Außerdem findet am Freitag, 28.01.2022, von 12:30 bis 16:00 Uhr ein offenes Impfen in der Sporthalle der PH Schwäbisch Gmünd statt.
Auch in Neresheim können sich Impfwillige unter 30-Jährige am Sonntag, 30.01.2022, von 10:00 bis 16:00 Uhr impfen lassen, hier ist jedoch eine Terminreservierung über die Homepage der Stadt Neresheim notwendig.
Mitzubringen sind folgende Unterlagen:
• Impfpass
• Elektronische Gesundheitskarte (falls vorhanden)
• Personalausweis oder anderer Lichtbildausweis
• Medizinische Unterlagen (zum Beispiel Herzpass, Diabetikerausweis oder Medikamentenliste – falls vorhanden)
• Bei Personen, die unter Betreuung stehen, Betreuerausweis der Begleitperson
• Bei Kindern und Jugendlichen unter 16 ist die schriftliche Einwilligungserklärung aller Sorgeberechtigten (Unterschrift auf Aufklärungsmerkblatt und Einwilligungsbogen Anamnese) und möglichst eine Begleitung durch einen Sorgeberechtigten erforderlich. Bei Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren reicht in der Regel die schriftliche Einwilligungserklärung der Sorgeberechtigten.
• Vorab ausgefüllter "Einwilligungsbogen Anamnese" und "Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung gegen COVID-19" - zum Download verfügbar auf der Internetseite des Robert Koch Instituts
Impfung von unter 12-Jährigen in den Impfpünktchen in Aalen und Schwäbisch Gmünd
Für Kinder von fünf bis elf Jahren gibt es ein Impfangebot in den sogenannten Impfpünktchen am Ostalb-Klinikum Aalen und am Stauferklinikum Mutlangen. Eine Terminvereinbarung ist erforderlich. Inzwischen sind Februartermine eingestellt und können für Erst- oder Zweitimpfungen gebucht werden. Die Terminbuchung ist über www.ostalbkreis.de, Rubrik Aktuelles zum Coronavirus, Impftermine für Kinder und Jugendliche, möglich.
Impfstützpunkte sind ab Februar sonntags geschlossen
Wie Landrat Dr. Bläse mitteilt, bleiben die Impfstützpunkte in Aalen, Ellwangen und Schwäbisch Gmünd ab Februar an Sonntagen geschlossen. Auch finden sonntags bis auf Weiteres keine Pop-up-Termine von kreiseigenen mobilen Impfteams mehr statt. Grund ist die sinkende Impfbereitschaft. "Leider wurden in den vergangenen Wochen zunehmend weniger Impfungen durchgeführt. Die Zahl hat sich nahezu halbiert, der Großteil sind Boosterimpfungen", so Bläse. Deshalb werde man die Kapazitäten dem Bedarf anpassen und sonntags schließen.
Gleichzeitig wird das Landratsamt weiterhin direkt auf die Altenpflege- und Behinderteneinrichtungen zugehen und aktiv Boosterimpfungen anbieten. Denn hier habe sich gezeigt, so Bläse, dass derzeit lediglich rund zwei Drittel der Bewohner geboostert seien und damit nicht genügend Schutz gegen die Omikron-Variante vorhanden sei.
Aufruf an Pflegekräfte und anderes medizinisches Personal wegen Impfpflicht
Schließlich wendet sich Landrat Dr. Bläse noch ausdrücklich an alle im medizinisch-pflegerischen Bereich Tätigen, die von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffen und noch nicht immunisiert sind. "Diese Verpflichtung gilt ab Mitte März dieses Jahres. Ich bitte Sie dringend, Ihre Haltung zum Impfen zu überdenken und jetzt von den aktuellen Angeboten Gebrauch zu machen. Denn für eine vollständige Immunisierung braucht es in der Regel fünf volle Wochen. Drei Wochen nach der Erstimpfung kann erst die Zweitimpfung erfolgen und erst nach weiteren zwei Wochen gilt man als vollständig geimpft!", so der Landrat.
Auch alle mit Johnson&Johnson Geimpfte erinnert Dr. Joachim Bläse an die notwendige Auffrischungsimpfung. Bei Johnson&Johnson reicht eine Einzelimpfung für die Grundimmunisierung nicht mehr aus. Es braucht eine zweite Impfung, idealerweise mit einem mRNA-Impfstoff (BioNTech bzw. Moderna), damit der vollständige Impfschutz vorliegt. Nach drei Monaten soll eine Boosterimfpung erfolgen.
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