Nr. 14 vom 12.01.2022
Zutritt zum Landratsamt nur noch mit FFP2-Maske und 3G-Nachweis
Nach der seit diesem Mittwoch (12.01.2022) geltenden Corona-Verordnung des Landes müssen Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres innerhalb geschlossener Räume in der Warn- und den Alarmstufen eine Atemschutzmaske FFP2 oder vergleichbar tragen.
Wie die Landkreisverwaltung mitteilt, dürfen deshalb Kundinnen und Kunden ab 18 Jahren die Dienststellen nur noch mit FFP2-Maske oder vergleichbarem Standard betreten.
Außerdem benötigen Kundinnen und Kunden einen 3G-Nachweis. Der 3G-Nachweis muss zusammen mit einem Ausweisdokument dem jeweiligen Ansprechpartner im Landratsamt vorgelegt werden.
Die Dienststellen des Landratsamts bleiben weiterhin zu den üblichen Dienstzeiten für den Publikumsverkehr geöffnet.
Um Wartezeiten und somit auch Personenkontakte zu reduzieren, wird dringend empfohlen, nur in unbedingt notwendigen Fällen persönlich vorbeizukommen und dies möglichst nach Terminvereinbarung. Vorrangig wird gebeten, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail Kontakt aufzunehmen.
Für den Besuch der Fahrerlaubnisbehörde Aalen und Schwäbisch Gmünd und der Geschäftsstellen des Jobcenters ist jedoch eine vorherige Terminvereinbarung zwingend erforderlich.
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