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Pressemitteilung

Nr. 573 vom 02.12.2021

Zutritt zum Landratsamt Ostalbkreis nur noch mit 3G-Nachweis

Wie die Landkreisverwaltung mitteilt, dürfen ab Montag, 6. Dezember 2021, Kundinnen und Kunden die Dienststellen der Landkreisverwaltung nur noch mit 3G-Nachweis betreten. Der 3G-Nachweis muss zusammen mit einem Ausweisdokument dem jeweiligen Ansprechpartner im Landratsamt vorgelegt werden.

Das Landratsamt passt damit angesichts der hohen Inzidenz- und Hospitalisierungsrate die Zugangsvoraussetzungen an. D. h. Kundinnen und Kunden dürfen die Dienststellen nur dann betreten, wenn sie einen Nachweis über ihre Impfung, ihre Genesung oder einen tagesaktuellen Test erbringen können. Damit gelten für sie dieselben Regelungen wie für die Beschäftigten des Landkreises.

Die Dienststellen des Landratsamts bleiben weiterhin zu den üblichen Dienstzeiten für den Publikumsverkehr geöffnet. Um Wartezeiten und somit auch Personenkontakte zu reduzieren, wird jedoch dringend empfohlen, nur in unbedingt notwendigen Fällen persönlich vorbeizukommen und dies möglichst nach Terminvereinbarung. Vorrangig wird gebeten, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail Kontakt aufzunehmen.

Ausschließlich nur mit vorheriger Terminvereinbarung können die Fahrerlaubnisbehörden in Aalen und Schwäbisch Gmünd sowie alle Dienststellen des Jobcenters aufgesucht werden.

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Kontakt

Landratsamt Ostalbkreis

Pressestelle
Susanne Dietterle

Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen

Telefon 07361 503-1312
Telefax 07361 50358-1312