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Pressemitteilung

Nr. 554 vom 24.11.2021

Dienststellen der Landkreisverwaltung des Ostalbkreises bleiben geöffnet - Terminvereinbarung wird dringend empfohlen - Terminpflicht für Jobcenter und Fahrerlaubnisbehörden

Die Dienststellen des Landratsamts bleiben weiterhin für den Publikumsverkehr geöffnet. Um Wartezeiten und somit auch Personenkontakte zu reduzieren, wird allen Kundinnen und Kunden eine vorherige Terminvereinbarung jedoch dringend empfohlen. Nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung können die Fahrerlaubnisbehörden in Aalen und Schwäbisch Gmünd sowie alle Dienststellen des Jobcenters aufgesucht werden.

Öffnungszeiten des Landratsamts Ostalbkreis

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Dienststellen der Landkreisverwaltung des Ostalbkreises bleiben geöffnet - Terminvereinbarung wird dringend empfohlen - Terminpflicht für Jobcenter und Fahrerlaubnisbehörden

Dienststellen der Landkreisverwaltung des Ostalbkreises bleiben geöffnet - Terminvereinbarung wird dringend empfohlen - Terminpflicht für Jobcenter und Fahrerlaubnisbehörden
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Kontakt

Landratsamt Ostalbkreis

Pressestelle
Susanne Dietterle

Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen

Telefon 07361 503-1312
Telefax 07361 50358-1312