Nr. 554 vom 24.11.2021
Dienststellen der Landkreisverwaltung des Ostalbkreises bleiben geöffnet - Terminvereinbarung wird dringend empfohlen - Terminpflicht für Jobcenter und Fahrerlaubnisbehörden
Die Dienststellen des Landratsamts bleiben weiterhin für den Publikumsverkehr geöffnet. Um Wartezeiten und somit auch Personenkontakte zu reduzieren, wird allen Kundinnen und Kunden eine vorherige Terminvereinbarung jedoch dringend empfohlen. Nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung können die Fahrerlaubnisbehörden in Aalen und Schwäbisch Gmünd sowie alle Dienststellen des Jobcenters aufgesucht werden.
Öffnungszeiten des Landratsamts Ostalbkreis
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