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Pressemitteilung

Nr. 527 vom 08.11.2021

Energiespartipp der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und des EKO - EnergiekompetenzOstalb e.V. - Verbrauchsausweis: günstiger, aber weniger aussagekräftig

Was ist der Unterschied zwischen einem Bedarfsausweis und einem Verbrauchsausweis?

Die beiden Arten von Energieausweisen unterscheiden sich darin, wie die Energiekennwerte ermittelt werden. Beim Bedarfsausweis wird der Energiebedarf der Immobilie rechnerisch auf der Grundlage des Baujahrs, der Bauunterlagen sowie der technischen Gebäude- und Heizungsdaten bestimmt. Dabei legt der Aussteller standardisierte Rahmenbedingungen zugrunde, weshalb die berechneten Werte unabhängig vom individuellen Heiz- und Wohnverhalten der Bewohner sind. Die Aussagekraft des Bedarfsausweises hängt stark davon ab, wie exakt und aufwändig der Aussteller die Daten erhebt.

Für einen Verbrauchsausweis wiederum müssen vor allem die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre vorliegen. Aus diesen wird der Energieverbrauch des gesamten Gebäudes ermittelt. Die Datenerhebung ist in der Regel wesentlich einfacher und weniger fehleranfällig. Aufgrund des geringeren Aufwands bei der Datenerhebung ist ein Ver-brauchsausweis in der Regel günstiger als ein Bedarfsausweis, aber auch weniger aus-sagekräftig. Die tatsächlichen Verbrauchswerte hängen stark vom Verhalten der Hausbewohner ab und davon, wie oft diese anwesend sind. Auch Leerstände im Gebäude können die Ergebnisse verfälschen.

Ein Bedarfsausweis ist dann vorgeschrieben, wenn das Gebäude nicht den Standards der Wärmeschutzverordnung von 1977 genügt oder wenn die Heizkostenabrechnungen der vergangenen drei Jahre nicht vollständig vorliegen. Für Neubauten wird grundsätzlich ein Bedarfsausweis ausgestellt.


Für weitere Informationen:

EKO - Energiekompetenz Ostalb e.V.
Energie- und Klimaschutzberatung des Ostalbkreises
Dr.-Schneider-Str. 56
73560 Böbingen an der Rems
Tel. 07173 185516
E-Mail: energieberatung@ostalbkreis.de
www.energiekompetenzostalb.de

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EnergiekompetenzOSTALB e.V.

Kontakt

Landratsamt Ostalbkreis

Pressestelle
Susanne Dietterle

Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen

Telefon 07361 503-1312
Telefax 07361 50358-1312