Nr. 452 vom 29.09.2021
Fortschreibung Regelsatz und persönlicher Schulbedarf für Empfänger von Leistungen nach dem SGB II ab 01.01.2022
Zum Jahresbeginn 2022 steigen die Leistungen für alle, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Die Regelbedarfsstufen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) wurden zum 01.01.2022 fortgeschrieben. Der Bundesrat hat der entsprechenden Verordnung im September 2021 zugestimmt.
Die Regelbedarfsstufen werden jährlich entlang der Lohn- und Preisentwicklung fortgeschrieben. Sie steigen demnach zum 01.01.2022 jeweils um 0,76 %.
Die Regelsätze werden im Jahr 2022 gegenüber dem Jahr 2021 wie folgt verändert:
Alleinstehende/Alleinerziehende | 449 Euro (+3 Euro) | Regelbedarfsstufe 1 |
Paare je Partner/Bedarfsgemeinschaften | 404 Euro (+3 Euro) | Regelbedarfsstufe 2 |
18 bis 24-Jährige im Elternhaus | 360 Euro (+3 Euro) | Regelbedarfsstufe 3 |
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren | 376 Euro (+3 Euro) | Regelbedarfsstufe 4 |
Kinder von 6 bis 13 Jahren | 311 Euro (+2 Euro) | Regelbedarfsstufe 5 |
Kinder von 0 bis 5 Jahren | 285 Euro (+2 Euro) | Regelbedarfsstufe 6 |
Der persönliche Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler steigt im Jahr 2022 auf einen Betrag von 156,00 Euro. Davon werden zunächst 52,00 Euro im Februar 2022 und 104,00 Euro im August 2022 zur Auszahlung gebracht.
Schülerinnen und Schüler sind alle Personen, die noch keine 25 Jahre alt sind, eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Die Anerkennung eines zusätzlichen Bedarfs für die persönliche Schulausstattung dient dazu, Schülerinnen und Schülern die Anschaffung von Gegenständen zu erleichtern, die für den Schulbesuch benötigt werden. Zur persönlichen Schulausstattung gehören neben Schulranzen, Schulrucksack und Sportzeug insbesondere die für den persönlichen Gebrauch und Verbrauch bestimmten Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien (Füller, Kugelschreiber, Blei- und Malstifte, Taschenrechner, Geodreieck, Hefte und Mappen, Tinte, Radiergummis, Bastelmaterial, Knetmasse).
Die Leistungsbescheide mit den erhöhten Regelleistungen und ggf. dem persönlichen Schulbedarf werden allen Leistungsberechtigten per Post zugestellt.
Informationen zum Arbeitslosengeld II erhalten Sie auch unter:
http://www.jobcenter.ostalbkreis.de
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