Nr. 426 vom 23.09.2021
Wahlaufruf von Landrat und Kreiswahlleiter Dr. Joachim Bläse zur Bundestagswahl 2021
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
liebe Erstwählerinnen und Erstwähler,
am Sonntag, 26. September 2021, sind Sie zur Wahl des 20. Bundestags aufgerufen. Bundesweit sind über 60 Mio. Menschen in 299 Wahlkreisen berechtigt, für die nächsten vier Jahre mindestens 598 Abgeordnete zu bestimmen.
Auch rund 400.000 Wählerinnen und Wähler im Ostalbkreis, im Landkreis Heidenheim und in einem Teil des Rems-Murr-Kreis sind aufgerufen, ihre Stimme abzugeben und über die Zusammensetzung des Bundestages mitzuentscheiden. Das Landratsamt Ostalbkreis ist die zuständige Kreiswahlbehörde für die Wahlkreise 269 Backnang-Schwäbisch Gmünd und 270 Aalen-Heidenheim.
Jede Wählerin und jeder Wähler hat dabei zwei Stimmen: Eine Erststimme, mit der bestimmt wird, welcher Direktkandidat den jeweiligen Wahlkreis im Bundestag vertritt. Wer in einem Wahlkreis die meisten Erststimmen hat, zieht in den Bundestag ein. So werden 299 Sitze besetzt. Im Wahlkreis 269 Schwäbisch Gmünd-Backnang haben Sie die Möglichkeit, Ihre Erststimme einem vom zehn Direktkandidatinnen und -kandidaten zu geben, im Wahlkreis 270 Aalen-Heidenheim bewerben sich elf Kandidatinnen und Kandidaten um Ihre Erststimme.
Mit der Zweitstimme stimmen die Wahlberechtigten für die Landesliste einer Partei. Über die Stimmanteile der Landeslisten werden die anderen 299 Sitze besetzt. Es stehen 24 Landeslisten, also Parteien, zur Auswahl für Ihre Zweitstimme.
Zusätzlich zu den 598 Bundestagssitzen gibt es sogenannte Überhangmandate. Diese entstehen, wenn eine Partei bei den Bundestagswahlen in einem Bundesland viele Direktmandate durch Erststimmen gewinnt, ihr nach dem Zweitstimmenergebnis aber weniger Sitze zustehen.
Bei der letzten Bundestagswahl 2017 lag die Wahlbeteiligung in den Wahlkreisen 269 und 270 bei 77,22 bzw. 76,71 Prozent. Das Recht, wählen zu dürfen, ist ein wichtiges demokratisches Grundrecht in unserem Staat. Als Landrat und in meiner Funktion als Kreiswahlleiter bitte ich Sie deshalb, auch bei der anstehenden Bundestagswahl wieder so zahlreich von Ihrem gesetzlich verbrieften Wahlrecht Gebrauch zu machen.
Sie können persönlich in den Wahllokalen Ihrer Heimatgemeinde vor Ort wählen gehen oder auch per Briefwahl wählen. Wie schon bei der Landtagswahl im März dieses Jahres zeichnet sich für die Bundestagswahl ab, dass gut ein Drittel aller wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit der Briefwahl nutzen will. Briefwähler bitte ich, ihre Wahlbriefe, die per Post befördert werden sollen, möglichst frühzeitig aufzugeben, weil die Stimmabgabe nur gültig ist, wenn der Wahlbrief spätestens zum Wahltag, 18:00 Uhr, bei der zuständigen Wahlbehörde abgegeben wurde.
Pandemiebedingt ist es auch bei der Bundestagswahl wieder erforderlich, Abstands- und Hygienemaßnahmen einzuhalten. Die Städte und Gemeinden haben dafür Vorsorge getroffen, dass Sie bei der Ausübung Ihres Wahlrechts vor einer Corona-Infektion bestmöglich geschützt werden. Alle ehrenamtlich tätigen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind im Wahllokal zum Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP2-Maske verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch für Sie als Wählerin oder Wähler, wenn Sie Ihre Stimmen vor Ort abgeben. Ausnahmen sind nur mit ärztlicher Bescheinigung oder bei Vorliegen eines sonstigen zwingenden Grundes möglich. Wer keine Maske trägt und auf wen keine Ausnahme zutrifft, kann nicht im Wahllokal wählen. Wer einer Absonderungspflicht im Zusammenhang mit dem Coronavirus unterliegt oder typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus wie Atemnot, neu auftretenden Husten, Fieber, Geschmacks- oder Geruchsverlust aufweist, darf ebenfalls nicht vor Ort im Wahllokal wählen. Wer kurzfristig erkrankt oder unter Quarantäne gestellt wird, kann aber noch am Wahltag bis 15:00 Uhr Briefwahl bei seiner Kommune beantragen.
Blinde oder sehbehinderte Wählerinnen und Wähler können sich zur Kennzeichnung des Stimmzettels einer Stimmzettelschablone bedienen. Die Landkreisverwaltung hat über die Blinden- und Sehbehindertenverbände im Land Schablonen bestellt und versendet diese an alle wahlberechtigten Blindenhilfeempfänger.
Die nach Schließung der Wahllokale um 18:00 Uhr eingehenden Wahlergebnisse aus den Städten und Gemeinden der Wahlkreise 269 und 270 können Sie fortlaufend auf unserer Website www.ostalbkreis.de im Wahlmanager mitverfolgen. Über unsere Homepage und unsere Social Media-Kanäle informieren wir Sie natürlich auch über das vorläufige Endergebnis.
Mein herzlicher Dank geht an alle Städten und Gemeinden für die gute Wahlvorbereitung sowie an alle freiwilligen ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern.
Liebe Wählerinnen und Wähler, ich wünsche Ihnen allen einen guten Wahlsonntag und bitte um Ihre rege Beteiligung!
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Dr. Joachim Bläse
Landrat des Ostalbkreises
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