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Pressemitteilung

Nr. 410 vom 09.09.2021

Stand und Ausblick der Flurneuordnung im Ostalbkreis

Seit dem Jahr 2005 ist es gute Praxis, dass der amtierende Landrat einmal im Jahr die Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaften der laufenden Flurneuordnungsverfahren zu einem Gedankenaustausch einlädt. Hierzu waren stets die Medienvertreter, Vertreter der Oberbehörde (LGL) und des Verbands der Teilnehmergemeinschaften (VTG) sowie der jeweiligen Ortsgemeinde eingeladen. Coronabedingt musste die Veranstaltung 2020 komplett entfallen. Dieses Jahr fand, um den Rahmen möglichst klein zu halten, ein reiner Gesprächstermin nur mit den Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaften statt. "Es ist mir ein Anliegen, die Öffentlichkeit über das Thema zu informieren", so Landrat Dr. Bläse.

"Aktuell bearbeiten wir 14 laufenden und ein neues Projekt.", so Geschäftsbereichsleiter Jürgen Eisenmann, die Anwendungsmöglichkeiten des Instruments Flurneuordnung sind vielfältig: Vom klassischen Regelverfahren, das in erster Linie der Land- und Forstwirtschaft dient über sogenannte Unternehmensverfahren, die bei großen Infrastrukturprojekten wie z. B. der B 29-Umfahrung von Mögglingen ermöglicht, dass das Land ohne Enteignungen bereitgestellt wird bis zu reinen Dorfverfahren wie aktuell in Ellwangen-Pfahlheim bietet die Flurneuordnung für verschiedene Problemstellungen passgenaue Lösungen.

Eisenmann macht deutlich, "der Druck auf die Fläche im Ostalbkreis wächst stetig, da neben der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung verstärkt auch andere Ansprüche in den Vordergrund rücken. Dies sind insbesondere weitere Verkehrsprojekte, die Entwicklung von Bauflächen für Wohnen und Gewerbe und der weitere Ausbau der Wind- und Sonnenenergiegewinnung. Diese unterschiedlichen Flächenansprüche erzeugen häufig Eigentums- und Nutzungskonflikte, die nicht ohne die Flurneuordnung gelöst werden können."

Landrat Dr. Bläse zieht das Fazit, das die Flurneuordnung in den kommenden Jahren als Instrument der Kreisentwicklung weiter an Bedeutung gewinnen wird. "Unsere Landwirtschaft muss wirtschaftlich arbeiten, um konkurrenzfähig produzieren zu können und uns regional mit hochwertigen Lebensmitteln zu versorgen. Ich bin überzeugt davon, dass unsere Flurneuordnung hier einen ganz wesentlichen Beitrag dazu leistet, dies sicherzustellen. Und auch die vielfältigen Belange bei der Konkurrenz um wertvolle und schützenswerte Fläche werden durch unsere Flurneuordnung bewertet und ausgeglichen."


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Im Bild v. l. n r.: Erste Landesbeamtin Gabriele Seefried, Landrat Dr. Joachim Bläse, Geschäftsbereichsleiter Jürgen Eisemann

Im Bild v. l. n r.: Erste Landesbeamtin Gabriele Seefried, Landrat Dr. Joachim Bläse, Geschäftsbereichsleiter Jürgen Eisemann
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Landratsamt Ostalbkreis

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