Nr. 380 vom 24.08.2021
Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit
Da die Corona Verordnung Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit auch nach der Änderung der CoronaVO zum 16.08.2021 gemäß § 24 CoronaVO weiterhin gültig ist, wird darauf hingewiesen, dass der Ostalbkreis den Inzidenzwert von 35 pro 100.000 Einwohner an fünf Tagen in Folge überschritten hat.
Es sind bei der Kinder- und Jugendarbeit die Regelungen für die dritte Inzidenzstufe anzuwenden. Insbesondere sind bei offenen Tagesangeboten bei Nichttestung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der 3. Stufe 36 Teilnehmerinnen und Teilnehmer erlaubt. Bei Angeboten, bei denen eine drei G-Nachweispflicht besteht, bleibt die Teilnehmerzahl unverändert. Das Sozialministerium kündigte eine Änderung der CoronaVO KJA/JSA an.
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