Nr. 378 vom 20.08.2021
"ESF Plus": Projektanträge können bis 30. September 2021 bei der L-Bank eingereicht werden
Der Name hat sich geändert, aber der Europäische Sozialfonds (ESF) wird als "ESF Plus" weiterhin Menschen bei der Bewältigung wirtschaftlicher und sozialer Herausforderungen unterstützen. Auch in der Förderperiode 2021 bis 2027 werden die ESF-Interventionen auf konkrete Regionalbedarfe ausgerichtet und von den regionalen Akteuren in den ESF-Arbeitskreisen (AK) maßgeblich geplant werden. Somit bleibt die regionale Umsetzung ein wichtiges Struktur- und Qualitätsmerkmal des ESF in Baden-Württemberg.
Dem Ostalbkreis stehen in der laufenden Förderperiode insgesamt pro Jahr 263.200 Euro zu Verfügung, die über die regionale Geschäftsstelle des ESF für Projekte mit arbeitsmarktpolitischer Zielsetzung eingesetzt werden können. Diese Mittel ermöglichen es dem Landkreis auch zukünftig, Projekte zu fördern, die das Ziel verfolgen, den Zugang zu Arbeitsplätzen zu verbessern sowie die soziale Integration von benachteiligten Menschen zu fördern. Der Blick richtet sich u. a. auf Langzeitarbeitslose, Erziehende mit bestimmten Problemlagen sowie benachteiligte Schüler*innen, die aufgrund vielfältiger Problemlagen von Schulabbruch bedroht sind und bedingt als ausbildungsreif gelten.
Interessierte Antragsteller werden gebeten, ihren zweijährigen ESF-Projektantrag für die Jahre 2022 und 2023 bis zum 30.09.2021 über ELAN bei der Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank) und der ESF-Geschäftsstelle im Landratsamt einzureichen. Grundsätzlich werden im Rahmen der regionalen Förderung im Ostalbkreis zweijährige Projekte gefördert.
Detailliert können die Ziele und die Zielgruppen in der ESF-Strategie für den Ostalbkreis unter www.ostalbkreis.de eingesehen werden. Für die Antragstellung erforderliche Antragsmodalitäten, Auswahlkriterien und sonstige Informationen zu den ESF-Förderanträgen, die für die Auswahl der regionalen Projekte im Herbst Gültigkeit haben werden, können auf der Homepage des ESF in Baden-Württemberg unter www.esf-bw.de abgerufen werden.
In der Vergabesitzung am 14. Oktober 2021 entscheidet dann der ESF-Arbeitskreis im Ostalbkreis, welche eingereichten Projekte ein positives Votum erhalten werden.
Für Fragen und weitere Informationen steht Ihnen Hermine Nowottnick, Geschäftsstelle Europäischer Sozialfonds im Landratsamt Ostalbkreis, unter Tel. 07361 503-1684 oder hermine.nowottnick[at]ostalbkreis.de zur Verfügung.
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