Nr. 309 vom 15.07.2021
Corona-Tipp des Landratsamts Ostalbkreis anlässlich der bevorstehenden Sommerferien: Maskentragen im Schulunterricht wird empfohlen
Die 7-Tage-Inzidenz im Ostalbkreis liegt seit einigen Tagen unter 10 und damit gelten die Lockerungen der niedrigsten Inzidenzstufe 1, die das Land festgelegt hat. Angesichts der anstehenden Sommerferien empfiehlt jetzt das Gesundheitsamt des Landratsamts dennoch allen Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften, ab kommenden Mittwoch, 21. Juli 2021 bis zum letzten Schultag einen Mund-Nase-Schutz zu tragen. "Wir schlagen dieses Vorgehen auf freiwilliger Basis vor, um das Risiko zu minimieren, dass Kinder, Jugendliche oder Lehrkräfte bei einer Positivtestung in der Klasse als Kontaktpersonen in Quarantäne müssen und damit womöglich eine geplante und gebuchte Urlaubsreise nicht angetreten werden kann", erklärt Landrat Dr. Joachim Bläse.
Bekanntlich entfällt bei einer 7-Tage-Inzidenz von unter 35 und zwei Wochen ohne Corona-Infektionsfall an der Schule die Maskenpflicht im Unterricht. Die Testpflicht bleibt jedoch bestehen. "In der Gesamtbevölkerung ist der Anteil akut mit SARS-CoV-2 infizierten Personen derzeit glücklicherweise gering, der Anteil an falsch positiven Schnelltest-Ergebnissen hat allerdings zugenommen", berichtet Dr. Anna Rohr, Leiterin des Gesundheitsamts Ostalbkreis.
Welche Konsequenzen ein positiver Corona-Test nach sich zieht, schildert Dr. Rohr im Folgenden:
- Bei einem positiven Schnell- oder PCR-Test-Ergebnis müssen sich der positive Schüler bzw. die positive Schülerin sowie enge Kontaktpersonen in häusliche Absonderung begeben. Diese endet beim positiv getesteten Schüler gemäß Corona-Verordnung Absonderung frühestens 14 Tage nach Symptombeginn und nach mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit. Bei engen Kontaktpersonen endet die häusliche Absonderung frühestens 14 Tage nach dem letzten Kontakt.
- Bei positiv getesteten Personen, bei denen die Testung mittels eines Schnelltests durchgeführt wurde, endet die Pflicht zur Absonderung, wenn der erste nach dem Schnelltest vorgenommene PCR-Test ein negatives Ergebnis aufweist, d. h. wenn durch den PCR-Test nachgewiesen wird, dass der Schnelltest falsch positiv war.
- Eine Verkürzung der 14-tägigen Quarantänezeit nach einer mit PCR-Test bestätigten Infektion durch einen weiteren negativen Corona-Test ist allerdings nicht möglich.
- Bei engen Kontaktpersonen ist ein Freitesten aus der häuslichen Isolation nicht möglich. Die häusliche Absonderung entfällt nur dann, wenn sich durch einen negativen PCR-Test beim Indexfall, also bei der zuerst positiv getesteten Person herausstellt, dass der Schnelltest falsch positiv war.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt das Gesundheitsamt deshalb das freiwillige Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in der letzten Schulwoche vom 21. bis 28. Juli 2021. Und dies sowohl in den Unterrichtsräumen als auch im Freien bei engen Kontakten. "Zwar ist die Risikobewertung für Kontaktpersonen immer eine Einzelfallentscheidung. Durch das freiwillige Tragen einer Maske kann das Risiko in bestimmten Fällen jedoch deutlich reduziert werden. Je mehr Schülerinnen und Schüler eine Maske tragen, desto geringer ist das Risiko, z.B. einer Klasse, als enge Kontaktpersonen eingestuft zu werden", betont Landrat Dr. Joachim Bläse.
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