Nr. 306 vom 14.07.2021
Kreisimpfzentrum Ostalbkreis impft jetzt ohne Terminvereinbarung
In jüngster Zeit ist insgesamt eine sinkende Nachfrage nach Impfterminen in den Impfzentren zu verzeichnen. Dieser Entwicklung soll entgegengewirkt und die Impfkampagne weiter vorangebracht werden. Deshalb sollen bislang noch nicht geimpfte Bürgerinnen und Bürger durch niederschwellige Angebote zum Impfen motiviert werden. Landesweit werden deshalb mögliche Hürden abgebaut, so auch die Pflicht zur Vereinbarung eines Impftermins. "Im Ostalbkreis sind wir bereits mit attraktiven und hürdenlosen Impfangeboten vor Ort gewesen", betont Landrat Dr. Joachim Bläse, "und deshalb ist es ab sofort auch in unserem Kreisimpfzentrum in der Aalener Ulrich-Pfeifle-Halle möglich, sich ohne Termin impfen zu lassen!"
Vor allem bei Zweitimpfungen ist dabei wichtig, dass die notwendigen Impfabstände zwischen Erst- und Zweitimpfung eingehalten sind:
• Erstimpfung BioNTech und Zweitimpfung BioNTech: Abstand 3 Wochen
• Erstimpfung Moderna und Zweitimpfung Moderna: Abstand 4 Wochen
• Erstimpfung AstraZeneca - Zweitimpfung mRNA-Impfstoff (BioNTech oder Moderna): 4 Wochen (Wird eine Zweitimpfung mit AstraZeneca gewünscht, ist eine Verkürzung nicht möglich, dann bleibt der Impfabstand 12 Wochen)
Wer jetzt bereits andernorts, also etwa in einem anderen Impfzentrum, beim Betriebs- oder Hausarzt, einen Impftermin hat, sollte natürlich primär dort seinen Termin wahrnehmen - oder diesen ggf. wenigstens absagen. Denn, so der Landrat: "Alle Stellen, die impfen, sollten einigermaßen verlässlich den erforderlichen Impfstoffbedarf kalkulieren können."
Wer sicherstellen möchte, dass er zu einer festgelegten Zeit an einem bestimmten Tag im Kreisimpfzentrum geimpft wird, dem wird weiterhin angeraten, über das Terminbuchungssystem der Kassenärztlichen Vereinigung www.impfterminservice.de ein Terminpaar zu buchen. Gleiches gilt für das Vorziehen des Zweittermins im Aalener Impfzentrum über www.ostalbkreis.de .
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