Nr. 285 vom 07.07.2021
Die Gemeinde Abtsgmünd übernimmt als Pilotkommune die Vorreiterrolle im Ostalbkreis bei der Umsetzung des landesweiten Biotopverbunds
Die Gemeinde Abtsgmünd übernimmt als sogenannte "Pilotkommune" die Vorreiterrolle für die Umsetzung des landesweiten Biotopverbunds im Ostalbkreis. Mit der Auftaktveranstaltung am 06.07.2021 ist nun der offizielle Startschuss für das Projekt gefallen.
Die Stärkung des Biotopverbunds ist eines der Ziele des sogenannten Biodiversitätsstärkungsgesetzes und soll zur Erhöhung der biologischen Vielfalt beitragen, um dem gegenwärtigen Artensterben entgegenwirken. Herr Bürgermeister Kiemel begrüßte die Wahl seiner Gemeinde als Pilotkommune für den Ostalbkreis äußerst. Durch eine umsetzungsorientierte Planung, unter Einbezug lokaler Akteure aus Landwirtschaft und Naturschutz, soll der Biotopverbund auf der Gemarkung Abtsgmünd verbessert werden. Mit der Auftaktveranstaltung ist der Beginn der Planung eingeleitet. Neben der Gemeinde, vertreten durch Bürgermeister Armin Kiemel, Annegret Glombik, Leiterin des Amts für Bauverwaltung, sowie Baufhofleiter Wolfgang Schrem, freuen sich auch Irina Heißler vom Regierungspräsidium Stuttgart Referat 56, Naturschutz und Landschaftspflege, Andreas Walter vom beauftragten Planungsbüro Plan Werk Stadt, sowie die Biotopverbundbotschafterin Julia Zwick vom Landschaftserhaltungsverband Ostalbkreis auf die zukünftige Aufwertung der Abtsgmünder Kulturlandschaft. Begleitet wird die Veranstaltung von den örtlichen Akteuren aus dem Bereich des ehrenamtlichen Naturschutzes.
Die Gemeinde am Kocher ist kreisweit unter anderem für ihren Wildblumensommer bekannt. Die bereits über mehrere Jahre laufende Aktion, die u.a. blütenreiche Wiesen im Außenbereich und ansprechende Wildblumensäume im Innenbereich schuf, hat Modelcharakter. Durch weitere Naturschutzmaßnahmen setzte die Gemeinde Abtsgmünd bereits den Kurs auf einen nachhaltigen Umgang mit Natur und Landschaft. Ein Beispiel dafür ist die Teilrenaturierung des Kochers an der Leinmündung, die im Auftrag des Regierungspräsidiums Stuttgart umgesetzt wurde. An diese Erfolge soll mit der Erarbeitung und der anschließenden Umsetzung der Biotopverbundkonzeption angeknüpft werden. Ziel ist es flächenscharfe und praktisch durchführbare Verbundmaßnahmen zu erarbeiten, welche auf die Ansprüche verschiedener Zielarten, wie etwa Kreuzkröte, Feldlerche, Großer Feuerfalter und Co., ausgerichtet sind. Dabei gilt es für die Arten geeignete Lebensräume zu schaffen, die aber nicht zu weit voneinander entfernt liegen dürfen. Es ist vorgesehen, im Planungsprozess sowohl die betroffenen Ämter, als auch die Flächeneigentümer und Bewirtschafter sowie verschiedene Interessensvertreter*Innen aus Naturschutz und Landwirtschaft eng mit einzubinden. Der LEV übernimmt dabei die koordinierende Rolle.
Die Stärkung des landesweiten Biotopverbunds, welches als eines der formulierten Ziele aus der Novellierung des Naturschutzgesetzes (NatSchG) und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz (LLG), kurz Biodiversitätsstärkungsgesetz, hervorgegangen ist, soll der zunehmenden Verinselung von Biotopen und Schutzgebieten sowie dem gegenwärtigen Insektensterben entgegenwirken. Hierfür soll der Biotopverbund bis 2030 stufenweise auf 15% des Offenlandes ausgebaut werden. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden umfangreiche Förderprogramme auf den Weg gebracht, die sich verstärkt an Kommunen richten. So erhalten Kommunen für eine Biotopverbundplanung 90 % der Planungskosten und 70 % der Umsetzungskosten von Biotopverbundmaßnahmen über die Landschaftspflegerichtlinie des Landes Baden-Württemberg gefördert. Zudem wurden die Landschaftserhaltungsverbände in Baden-Württemberg jeweils durch die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle personell gestärkt. Seit Anfang 2021 übernimmt Julia Zwick die Aufgabe als "Biotopverbundbotschafterin" beim Landschaftserhaltungsverband Ostalbkreis e.V..
Auf Initiative des Regierungspräsidiums Stuttgart, Referat 56, konnten in fast jedem Stadt- und Landkreis des Regierungsbezirks Pilotkommunen für die Durchführung einer Biotopverbundplanung und die anschließende Umsetzung von Biotopverbundmaßnahmen gewonnen werden. In Abstimmung mit der Höheren und Unteren Naturschutzbehörde, dem Landwirtschaftsamt und dem Landschaftserhaltungsverband fiel die Wahl der Pilotkommune auf die Gemeinde Abtsgmünd. Im Frühjahr wurde deshalb das Planungsbüro Plan Werk Stadt von Landschaftsarchitekt Andreas Walter aus Westhausen vom Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 56 mit der Erstellung einer Biotopverbundplanung für die Abtsgmünder Gemarkung beauftragt.
Grundlage der Biotopverbundplanung ist der Fachplan Landesweiter Biotopverbund Offenland, welcher sog. Kernflächen und Suchräume beinhaltet. Zu den Kernflächen zählen bestehende Biotope wie Streuobstwiesen, blütenreiche Wiesen oder auch Nasswiesen, wie etwa im Naturschutzgebiet Tal der Blinden Rot, aber auch kleine Stillgewässer oder Quellbereiche. Ziel des Biotopverbunds ist es die bestehenden Kernflächen zu verbinden, in dem im den dazwischenliegenden Suchräumen neue Lebensräume geschaffen werden. Für diese Verbindung steht die Aufwertung von Streuobstwiesen, Bachläufen und deren Gewässerrandstreifen, blütenreicher Wiesen und Magerrasen mittels einer bedarfs- und fachgerechten Pflege sowie die Schaffung weiterer Verbindungselemente und Trittsteinbiotope im Mittelpunkt.
Die ersten Projektergebnisse sollen im Gemeinderat, sowie im Rahmen von Öffentlichkeitsterminen diskutiert werden. Ziel ist es, eine abgeschlossene Biotopverbundplanung für Abtsgmünd Ende 2021 präsentieren zu können, um dann auch gleich in die Umsetzung zu starten. Die Konzeption soll Pilotcharakter haben und auch anderen Kommunen, die eine solche Planung erstellen werden, als Hilfestellung und Ansporn dienen.
Die Behörden, die Gemeinde Abtsgmünd und der LEV freuen sich auf eine gute Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro und erhoffen sich eine Planungsgrundlage, die zur Umsetzung weiterer biodiversitätsfördernder Maßnahmen herangezogen werden kann.
Hintergrundinformation:
Strukturwandel in der Landwirtschaft führt zur Strukturverarmung in der Landschaft
Durch den Agrarstrukturwandel der letzten Jahrzehnte werden heute Äcker und Grünland intensiver bewirtschaftet. Parallel dazu hat die Siedlungs- und Verkehrsfläche stark zugenommen. Die Landschaftsveränderung bietet für verschiedene Arten, die sich aufgrund historischer Landnutzung bestehend aus Brachflächen, kleinparzelligem und vielfältigem Kulturpflanzenanbau, mosaikartigen Waldrändern sowie lichten Laubmischwäldern etc. im Land etabliert haben, keine ausreichende Lebensraumqualität mehr.
Verinselung von Biotopen und Artenrückgang
Die heutige Landnutzung hat zu einer Verinselung bestehender Biotope wie z.B. blühender Wiesen und Säume, Kalk-Magerrasen oder kleiner Stillgewässer geführt. Dabei handelt es sich zwar um geschützte Biotope, welche durch Pflegemaßnahmen erhalten werden, jedoch liegen zwischen diesen Lebensräumen oft zu große Distanzen. Dies erschwert vor allem die Wanderung weniger mobiler Tier- und Pflanzenarten sowie den genetischen Austausch der einzelnen Artenpopulationen. Für das Überleben der Arten ist dieser aber zwingend notwendig.
Ziele des Biotopverbunds
Der Biotopverbund soll die vorhandenen isolierten Biotope durch die Schaffung von Trittsteinbiotopen und linearen Vernetzungselementen miteinander verbinden, um das Überleben der Arten zu sichern und die Artenvielfalt zu erhalten. Zusätzlich muss in den bestehenden Biotopen für bestimmte Arten die Habitateignung erhalten oder sogar gefördert werden. Die Artenvielfalt ist neben der Vielfalt der Gene und der Ökosysteme Teil eines komplexen Wirkungsgefüges: der Biodiversität, auch als biologische Vielfalt bekannt. Eine intakte biologische Vielfalt ist darüber hinaus notwendig, um den Fortbestand einer gesunden Lebensgrundlage für uns Menschen zu sichern.
Gesetzliche Grundlagen und Fördermöglichkeiten für Kommunen
§ 22 des Naturschutzgesetzes fordert insbesondere Kommunen dazu auf, die Belange des Biotopverbundes u.a. durch die Erstellung von Biotopverbundplänen zu berücksichtigen. Das Land stellt den Kommunen bei der Planerstellung sowie auch bei der Maßnahmenumsetzung umfangreiche Fördermittel zur Verfügung. So werden 90 % der Planungskosten für eine Biotopverbundplanung über die Landschaftspflegerichtlinie des Landes Baden-Württemberg gefördert. Auch bei der Umsetzung von Biotopverbundmaßnahmen erhalten Kommunen eine Förderung von 70 % der Maßnahmenkosten.
Koordination durch den Landschaftserhaltungsverband
Julia Zwick übernimmt als Biotopverbundbotschafterin die koordinierende Rolle hinsichtlich der Umsetzung des Biotopverbunds im Ostalbkreis. Ihre Aufgabe ist es, die Kommunen im Landkreis bei der Erarbeitung eines räumlich, funktionalen Biotopverbunds zu unterstützen. Hierzu gehört u.a. die fachliche Beratung und Begleitung der Kommunen bei der Erstellung kommunaler Biotopverbundpläne, als auch die Unterstützung bei der Umsetzung von Biotopverbundmaßnahmen und der damit verbundenen Beratung und Zusammenarbeit mit Landbewirtschaftern, Eigentümern und Vereinen.
Kontakt:
Landschaftserhaltungsverband Ostalbkreis e.V.
Julia Zwick
Biotopverbundbotschafterin
Tel.: 07361/ 503-1694
Email: julia.zwick[at]ostalbkreis.de
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