Nr. 250 vom 16.06.2021
Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude tritt zum Halbjahreswechsel 2021 vollständig in Kraft
Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer erhalten künftig bis zu 50 Prozent Förderung für energetische Gesamtmaßnahmen.
Ab dem 1. Juli 2021 erhalten Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer bis zu 50 Prozent Förderung vom Bund für umfassende energetische Sanierungsmaßnahmen. Damit steigen die staatlichen Zuschüsse künftig um maximal 27.000 Euro pro Wohneinheit. Darauf weisen das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau und das EKO- Energieberatungszentrum des Ostalbkreises hin.
Die verbesserte Förderung ist Teil der zweiten Stufe der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die zum 1. Juli 2021 in Kraft tritt und bereits beantragt werden kann. Neu aufgenommen ist die Effizienzhausklasse 40 mit einer besonders guten Förderung. Ein Bonus von fünf Prozentpunkten ist möglich für alle, die nach der Sanierung überwiegend erneuerbare Energien nutzen. Sie profitieren dann auch von einer Erhöhung der der förderfähigen Kosten von 120.000 auf 150.000 Euro.
Auch die im Januar gestartete erste Stufe, die Neuordnung der Einzelmaßnahmenförderung, wird nun abschließend geregelt. Damit ist die Förderung von energetischen Maßnahmen so attraktiv wie noch nie.
Mehr Informationen:
EKO - Energiekompetenz Ostalb e.V.
Energie- und Klimaschutzberatung des Ostalbkreises
Dr.-Schneider-Str. 56
73560 Böbingen an der Rems
Tel. 07173/185516
E-Mail: energieberatung[at]ostalbkreis.de
www.energiekompetenzostalb.de
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