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Pressemitteilung

Nr. 232 vom 07.06.2021

Belehrung für Beschäftigte im Lebensmittelbereich im neuen digitalen Format geht online

Der Geschäftsbereich Gesundheit des Landratsamt Ostalbkreis bietet ab 15. Juni 2021 die digitale Infektionsschutzbelehrung für Beschäftigte im Lebensmittelbereich nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) an.

Diese Belehrung ist erforderlich für Personen, die gewerbsmäßig in § 42 IfSG bezeichnete Tätigkeiten erstmalig ausüben.

Dazu zählen Tätigkeiten beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen bestimmter Lebensmittel, sowie Beschäftigungen in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung.

Bei Bedarf können Sie sich von zu Hause aus oder via Smartphone bequem zu einem Termin zur Online-Belehrung anmelden. Danach erhalten Sie einen Link zur Veranstaltung sowie Hinweise zum Ablauf des Termins.

Bei Fragen können Sie sich gerne unter 07361 503-1120 oder belehrungen.gesundheit@ostalbkreis.de mit dem Geschäftsbereich Gesundheit in Verbindung setzen.

Der Link sowie alle weiteren Informationen stehen ab sofort auf der Homepage des Ostalbkreis bereit.

Mehr zu diesem Thema

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Kontakt

Landratsamt Ostalbkreis

Pressestelle
Susanne Dietterle

Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen

Telefon 07361 503-1312
Telefax 07361 50358-1312