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Pressemitteilung

Nr. 211 vom 21.05.2021

Inzidenz des Ostalbkreises liegt jetzt knapp unter 100

Landrat Dr. Joachim Bläse: "Wir müssen nun gemeinsam durch die Einhaltung der AHA-Regeln dafür Sorge tragen, dass die Zahlen sich stabilisieren, wollen wir weitere Öffnungsperspektiven haben!"

Diesen Freitag (21. Mai 2021) hat das Robert-Koch-Institut für den Ostalbkreis erstmals seit 18. März wieder eine 7-Tage-Inzidenz unter 100 gemeldet. Damit rücken für weitere Lebensbereiche langsam wieder Öffnungen in greifbare Nähe. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Inzidenz an insgesamt fünf Werktagen in Folge auch stabil unter 100 bleibt. Dann könnte das Landratsamt Ostalbkreis am Donnerstag nächster Woche (27. Mai) dies amtlich feststellen. Damit wären bei Vorlage eines tagesaktuellen Negativtests, eines Genesenen-Nachweises oder einer Impfbescheinigung ab Samstag, 29. Mai 2021, unter anderem kleinere Kulturveranstaltungen, touristische Beherbergungen und Gastronomiedienstleistungen wieder zulässig. Welche Einrichtungen im Einzelnen unter welchen Maßgaben öffnen dürften, hat das Land in seinem "Stufenplan für sichere Öffnungsschritte" festgelegt.

Der Landrat bittet alle Bürgerinnen und Bürger deshalb ein weiteres Mal, durch Einhaltung der geltenden Corona-Regeln mitzuhelfen, dass die Neuinfektionen mit Corona weiterhin sinken und sich im Laufe des Mai und Juni das öffentliche Leben ein Stück weit normalisieren kann.

Pilotprojekte sind bei Inzidenz unter 100 denkbar
Das Sozialministerium hat gemeinsam mit den Kommunalen Landesverbänden einen Aufruf gestartet und um Vorschläge für entsprechende Öffnungen mit Modellcharakter in den Bereichen Tourismus, Kinder- und Jugendarbeit, Kultur oder von Freizeiteinrichtungen gebeten. Mit den Modellprojekten möchte das Land Erkenntnisse gewinnen, die in weitere Öffnungsüberlegungen und Lockerungen einbezogen werden sollen. Grundvoraussetzung für alle Modellprojekte ist auch weiterhin, dass die 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis stabil unter 100 liegt. Die Öffnungen müssen von strengen Hygiene- und Schutzmaßnahmen sowie einem umfassenden Testkonzept begleitet werden. Ebenso Voraussetzung sind die Nutzung eines digitalen Systems zur Kontaktpersonennachverfolgung sowie eine wissenschaftliche Begleitung.

Für den Ostalbkreis haben die Internationale Musikschulakademie Kulturzentrum Schloss Kapfenburg, das Theater der Stadt Aalen im neuen KubAA und der Sportkreis Ostalb Konzepte entwickelt, die Landrat Dr. Bläse in Abstimmung mit den Kommunen beim Land angemeldet hat. "Der Ostalbkreis hat sich ja bereits vor längerer Zeit als Pilotlandkreis beim Land ins Gespräch gebracht. Ich hoffe nun, dass wir bei einer stabilen Inzidenz unter 100 zum Zug kommen", so Bläse.

Erleichterungen für Geimpfte und Genesene
Wer einen vollständigen Impfschutz hat oder bereits eine Corona-Infektion durchgemacht hat - bei letzterem gelten allerdings bestimmte Fristen -, genießt seit kurzem einige Erleichterungen, was Kontaktbeschränkungen oder den Besuch von geöffneten Einrichtungen betrifft.

Geimpfte können ihren Status durch Vorlage ihres Impfbuches belegen. Für Genesene stellt die Landkreisverwaltung bei Bedarf sogenannte Genesenen-Bescheinigungen aus.
Als genesen gilt, wer innerhalb der letzten 6 Monate positiv mittels PCR, PoC-PCR oder mittels einem anderen Nukleinsäurenachweis auf SARS-CoV-2 getestet wurden und das Testergebnis mindestens 28 Tage zurückliegt. Wessen Testdatum länger als 6 Monate zurückliegt, der gilt nicht mehr als genesene Person im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes.

Die Genesenen-Bescheinigung des Landratsamt bestätigt dem Inhaber, dass eine Infektion mittels PCR-Testung bestätigt wurde. Darüber hinaus wird das Test-/Meldedatum festgestellt.
Angefordert werden kann eine Genesenen-Bescheinigung bei Vorliegen der genannten Fristen über die E-Mail-Adresse verwaltung.corona[at]ostalbkreis.de .

Als Genesenen-Nachweis können aber auch folgende Dokumente genutzt werden:

- PCR-Befund eines Labors
- PCR-Befund einer Ärztin/eines Arztes
- PCR-Befund einer Teststelle bzw. eines Testzentrums
- ärztliches Attest (sofern dieses Angaben zu Testart (PCR) und Testdatum enthält)
- die Absonderungsbescheinigung (sofern diese Angaben zu Testart (PCR) und Test-/Meldedatum enthält)
- weitere Bescheinigungen von Behörden (sofern diese Angaben zu Testart (PCR) und Test-/Meldedatum enthalten)

NICHT als Nachweisdokument anerkannt werden beispielsweise:

- ein Antigenschnelltestnachweis
- Absonderungsbescheinigungen, die keine Angaben zu Testart und/oder Test-/Meldedatum enthalten
- Antikörpernachweise
- Krankheitsatteste

Erreichbarkeit des Gesundheitsamts über Pfingsten
Von Samstag, 22. Mai bis Pfingstmontag, 24. Mai 2021 ist das Gesundheitsamt per E-Mail corona[at]ostalbkreis.de erreichbar.

Aktuelles zum Coronavirus

Kontakt

Landratsamt Ostalbkreis

Pressestelle
Susanne Dietterle

Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen

Telefon 07361 503-1312
Telefax 07361 50358-1312