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Pressemitteilung

Nr. 189 vom 05.05.2021

Baumschnitt-Förderung im Ostalbkreis erheblich ausgeweitet

Mit rund 224.000 Bäumen prägt der Streuobstanbau weite Teile der Kulturlandschaft des Ostalbkreises. Streuobstwiesen sind ökologisch ganz besonders wertvoll, weil sie gleichzeitig Nahrungsquelle und Habitat für zahlreiche Insekten, Kleinlebewesen und Vögel sind. Aufgrund der extensiven Nutzung der Wiesen findet sich dort auch eine Vielfalt von Pflanzenarten.

Damit sie diese Funktionen auch nachhaltig erfüllen, müssen die Streuobstbestände gepflegt werden. Die Bäume müssen regelmäßig geschnitten werden, damit sie vital bleiben. Andererseits lassen sich mit Streuobst oft nur geringe Einnahmen erzielen. Um das Engagement der Streuobstbesitzer zu unterstützen, fördert das Land Baden-Württemberg den Schnitt der Streuobstbäume. Eine Förderung können Vereine, Kommunen und Gruppen von Privatpersonen über Sammelanträge beantragen. Mittlerweile wurde der Zuschlag für die zweite Förderperiode erteilt.

Bereits in der ersten Förderperiode für die Schnittsaison 2015 - 2019 wurden aus dem Ostalbkreis 35 Sammelanträge mit 12.400 Streuobstbäumen gefördert. Diese Zahl konnte für die jetzt bevorstehende Schnittsaison 2020 - 2025 noch einmal erheblich gesteigert werden. Insgesamt wurden 58 Sammelanträge mit rund 17.600 Bäumen bewilligt.

Landrat Dr. Joachim Bläse zeigt sich hocherfreut über die gute Förderbilanz des Ostalbkreises: "Das hohe Antragsvolumen macht deutlich, dass die Bürgerinnen und Bürger des Ostalbkreises mit viel ehrenamtlichem Engagement den Erhalt unserer Kulturlandschaft sicherstellen. Unsere zahlreichen Obst- und Gartenbauvereine leisten äußerst wertvolle Arbeit, denn unsere Streuobstwiesen sind für die Biodiversität von immenser Bedeutung."

Im Regierungsbezirk Stuttgart ist für die förderrechtliche Abwicklung das Regierungspräsidium Stuttgart zuständig. "Über 50 Prozent der in der zweiten Förderperiode beantragten Bäume stehen bei uns im Regierungsbezirk. Das Förderprogramm stellt einen wichtigen Baustein zur Pflege der traditionsreichen Streuobstbestände dar, die zwischenzeitlich sogar in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen wurden. Streuobstbäume zu schneiden, bedeutet auch immer ein Stück unserer reizvollen und unverwechselbaren Heimat zu bewahren", sagt Regierungspräsident Wolfgang Reimer.

Mit dem Programm wird jeder Baumschnitt mit 15 Euro gefördert. Von den gemeldeten Bäumen muss jeder Baum innerhalb des Förderungszeitraumes von fünf Jahren zweimal fachgerecht geschnitten werden. Abgehende Bäume müssen ersetzt werden. Mit der Förderung wird jedoch nur ein Teil des Aufwandes ausgeglichen. Ein fachgerechter Schnitt erfordert zudem ein fundiertes Wissen. Der Ostalbkreis verfügt über zwei Kreisfachberater, die in der Ausbildung von Fachwarten tätig sind und ihr Wissen gerne an Interessierte weitergeben.

Im Regierungsbezirk Stuttgart wird in der bevorstehenden Förderperiode der Schnitt von rund 265.500 Bäumen gefördert. Der Schwerpunkt der Förderung entfällt auf die Landkreise Rems-Murr und Esslingen. Dort befinden sich auch die meisten Streuobstbäume im Regierungsbezirk Stuttgart.

Alter Birnenbestand in der Vollblüte

Alter Birnenbestand in der Vollblüte
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Kontakt

Landratsamt Ostalbkreis

Pressestelle
Susanne Dietterle

Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen

Telefon 07361 503-1312
Telefax 07361 50358-1312