Nr. 155 vom 12.04.2021
Fünf Landkreise verständigen sich auf einheitliches Vorgehen bei Ausgangssperren
In den Landkreisen Ludwigsburg, Esslingen, Göppingen, dem Rems-Murr-Kreis und dem Ostalbkreis gelten ab Mittwoch nächtliche Ausgangssperren
Laut Corona-Verordnung des Landes müssen Landkreise, die trotz Notbremse deutlich über einem Wert von 100 bleiben, nächtliche Ausgangssperren in Betracht ziehen. In einem Schreiben hat das Sozialministerium zudem die Landräte angewiesen, dieses letzte Mittel ab einer Inzidenz von 150 einzusetzen. In den Landkreisen Ludwigsburg, Esslingen, Göppingen, dem Rems-Murr-Kreis und dem Ostalbkreis gelten aufgrund eines nach wie vor hohen Infektionsgeschehens ab Mittwoch nächtliche Ausgangssperren von 21 bis 5 Uhr.
Die betroffenen Landräte in der Region haben sich diese schwierige Entscheidung nicht leichtgemacht. Schließlich sind Ausgangssperren ein erheblicher Eingriff in die Bewegungsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger. Dabei wurde bewusst nicht nur die Inzidenz in den Blick genommen, sondern die gesamte Pandemie-Lage im jeweiligen Landkreis: So spüren einige Intensivstationen der Kliniken derzeit eine deutliche Steigerung bei der Zahl der Patienten, die zudem immer jünger werden. Auch die Impfkampagne geht noch deutlich zu langsam voran, um Wirkung auf das Infektionsgeschehen zu entfalten. Außerdem haben auch die Osterferien und Schulschließungen bisher nicht die erhoffte Entspannung bei den Infektionszahlen gezeigt. Zudem sollen die Schulen in der kommenden Woche in den Wechselunterricht starten. Deshalb ist diese gemeinsame Kraftanstrengung in der Region nötig, um die dritte Welle zu bewältigen, so die Landräte.
Die Verfügung des Ostalbkreises wird im Laufe des heutigen Tages auf der Homepage veröffentlicht.
Hintergrund zum Schwellenwert 150:
Bei den anderen in der Corona-Verordnung festgelegten Schwellenwerten – 50 und 100 – galt jeweils, dass dieser drei Tage in Folge überschritten sein muss, um strengere Regeln zu rechtfertigen. Bei der 150er-Schwelle hingegen gibt es keine klaren Vorgaben.
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