Nr. 154 vom 09.04.2021
Bestehende Wohngebäude: Neue Regeln für Energieausweise ab 1. Mai 2021
Im Jahr 2011 ausgestellte Energieausweise müssen dieses Jahr erneuert werden
Bei Mieterwechsel ist ein gültiger Energieausweis vorzulegen.
Ab 1. Mai 2021 gelten neue Regeln für Energieausweise von bestehenden Wohngebäuden. So wird künftig die Höhe der Treibhausgas-Emissionen in den Energieausweis aufgenommen. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Bei Verbrauchsausweisen sind Hauseigentümerinnen und -eigentümer in Zukunft verpflichtet, detaillierte Angaben zur energetischen Bewertung des Gebäudes zu machen. Aussteller müssen die Angaben vor Ort oder anhand geeigneter Fotos prüfen. Die Änderungen sollen die Aussagekraft der Ausweise verbessern. Relevant werden die Änderungen in diesem Jahr für Energieausweise, die 2011 ausgestellt wurden. Da Energieausweise nur zehn Jahre gültig sind, müssen Eigentümer sie unter Umständen erneuern lassen. Gebäudeenergieberater und andere Fachleute können das Dokument ausstellen. Der Ausweis oder eine Kopie davon muss vorgelegt werden, wenn ein Gebäude neu vermietet, verkauft oder verpachtet wird. Das gilt nicht nur wie bisher für Gebäudeeigentümer, sondern künftig auch explizit für Makler. Wer sein Gebäude selbst bewohnt oder nicht neu vermietet, braucht keinen neuen Aus-weis.
Für weitere Informationen:
EKO - Energiekompetenz Ostalb e.V.
Energie- und Klimaschutzberatung des Ostalbkreises
Dr.-Schneider-Str. 56
73560 Böbingen an der Rems
Tel. 07173 185516
E-Mail: energieberatung@ostalbkreis.de
www.energiekompetenzostalb.de
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